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Rostocker Haushalt 2022 von der Landesregierung genehmigt

Pressemitteilung vom 10.08.2022

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt jetzt die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2022. Mit nur wenigen Einschränkungen wurden fast alle beantragten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen des städtischen Haushalts und der fünf Städtebaulichen Sondervermögen für den Beginn oder die Fortführung von Investitionsmaßnahmen erteilt.

„Über diese positive Entscheidung freuen wir uns sehr. Es ist uns gelungen, im gemeinsamen Austausch mit der Rechtsaufsichtsbehörde die noch offenen Fragen zu beantworten“, unterstreicht Senator und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters Dr. Chris von Wrycz Rekowski. „Aus unserer Sicht enorm wichtig ist, dass wir damit nun neue Investitionsvorhaben, zum Beispiel auch im Bereich von Geh- und Radwegen, umsetzen können, und dass unsere Planungen für die zukunftsträchtigen Stadtentwicklungsprojekte der kommenden Jahre bestätigt wurden. Das ist gut für die Entwicklung und die Wirtschaft unserer Stadt. Ich danke dem Innenministerium und allen Beteiligten, die eine so schnelle Prüfung und Genehmigung unseres Haushaltsplanes ermöglicht haben."

Die Haushaltssatzungen und der Haushaltsplan wurden von der Bürgerschaft am 11. Mai 2022 beschlossen. Bereits vor der Beschlussfassung haben sich Verwaltung und Kommunalpolitik über Monate hinweg mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 befasst. Dass die Haushaltsplanaufstellung und der Haushaltsausgleich aufgrund der aktuellen Krisen, Steuermindereinnahmen und angestiegenen Aufwendungen nicht leicht fallen würden, war allen Beteiligten klar. Trotz der zusätzlichen finanziellen Belastungen war es der Bürgerschaft wichtig, bestehende Vorhaben und neue Projekte weiter zu ermöglichen. Hierfür wurden 145 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan 2022 veranschlagt. Finanziert werden sollen diese aus Fördermitteln und Zuweisungen Dritter sowie aus Kreditaufnahmen.

Während der Genehmigungsphase mussten die Planungen bereits ergänzt werden, um die anstehende Neuwahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters im November 2022 finanziell zu ermöglichen. Am 6. Juli 2022 hatte die Bürgerschaft dazu einen Ergänzungsbeschluss gefasst

Die Haushaltssatzung 2022 weist einen negativen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 5,4 Mio. Euro aus. Durch Überschüsse aus Vorjahren kann dieser Betrag jedoch ausgeglichen werden.

Die förmliche Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzungen 2022 wird am 20. August 2022 im Städtischen Anzeiger erfolgen. Damit endet auch die haushaltslose Zeit und die Umsetzung der geplanten Vorhaben kann uneingeschränkt erfolgen.

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 wurde zunächst zurückgestellt. Die Landesregierung hat aber zugesagt, auch die Haushaltszahlen für das Jahr 2023 noch in diesem Jahr zu prüfen, womit die Verwaltung dann ohne die Beschränkungen einer haushaltslosen Zeit in das Jahr 2023 starten könnte. So wird derzeit geprüft, wie die bislang im Zusammenhang mit einer BUGA geplanten Investitionsmittel im Haushalt 2023 für die Stadtentwicklung am „Rostocker Oval“ vorgesehenen Mittel künftig eingeordnet werden können.