Schulanmeldungen für Rostocks Erstklässlerinnen und Erstklässler
Pressemitteilung vom
Die Einschulungsanmeldungen erfolgen auch für das Schuljahr 2023/2024 wahlweise über das Internet oder durch Ausfüllen und Zurücksenden eines Papierfragebogens. „Bereits für die Anmeldung zur Einschulung im Schuljahr 2021/22 wurde das Verfahren angewendet und auch sehr gut angenommen. Wir haben die Anmeldung weiter verbessert und sie noch komfortabler gestaltet“, so Senator Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters. „Etwa 1.800 Eltern und Sorgeberechtigte erhalten die benötigten Anmeldeinformationen ab dem 29. September 2022 per Brief.“ Das Schreiben enthält nicht nur die Internetadresse, sondern auch ein individuelles Zugangskennwort sowie ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren. Der Anmeldebogen kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Es ist aber auch eine Rücksendung per Post möglich.
Erstmalig ist es auch möglich, die Einverständniserklärung für das kostenfreie SchülerTicket online abzugeben.
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden (Regeleinschulung). Für diese Kinder besteht eine Anmeldepflicht der Eltern an der örtlich zuständigen kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Für Kinder, die für das Schuljahr 2022/2023 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht nun die Anmeldepflicht der Eltern für das Schuljahr 2023/2024 (Einschulung nach Zurückstellung).
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind (vorzeitige Einschulung). Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die örtlich zuständige Grundschule zu richten, der neben einer Begründung auch ein medizinisches Gutachten enthält.
Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden (Zurückstellung). Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen und Förderschulen beraten zu den Themen Zurückstellung und Förderbedarf gerne.
„Damit das Verfahren zügig durchgeführt werden kann, sollte die Anmeldung bis zum 31. Oktober 2022 vorgenommen werden. Auch wenn die Entscheidungen voraussichtlich erst im Mai 2023 feststehen, können in der Zwischenzeit die erforderlichen Diagnostiken und Tests durchgeführt werden. Jedem Kind soll ein bestmöglicher Start in die Schule ermöglicht werden, daher ist es auch besonders wichtig, dass die Angaben bei der Anmeldung so gewissenhaft und genau wie möglich vorgenommen werden“, appelliert Senator Steffen Bockhahn an alle Eltern.
Wer in Rostock eine nicht örtlich zuständige Schule besuchen möchte, also zum Beispiel im Landkreis Rostock wohnt, muss eine schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Heimatgemeinde vorlegen können. Um im Anmeldeverfahren Berücksichtigung zu finden, sollte ein entsprechender Anmeldebogen über die E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de angefordert werden.
Alle Informationen rund um die Einschulung sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/einschulung zusammengefasst. Nachfragen beantwortet das Schulverwaltungsamt unter der E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de.