Abwasser und Abwasserbeseitigung
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).
Häusliches Abwasser entsteht durch die Nutzung von Sanitäranlagen (WC, Dusche, Bad, Waschmaschine) sowie über die Küchennutzung
Grundsätzlich darf nur vorbehandeltes Abwasser in ein Gewässer eingeleitet werden (Abwasserverordnung [AbwV]).
Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Grundsätze und Pflichten zur Abwasserbeseitigung.
In der Hansestadt Rostock gilt die Abwassersatzung des Warnow- Wasser- und Abwasserverbandes.
Warnow- Wasser- und Abwasserverband (WWAV)
Carl-Hopp-Straße 1
18069 Rostock
Telefon: 0381 80 72 251
Telefax: 0381 80 72 252
E-Mail: post@wwav.de
Abwasserabgabe
Grundsätzlich darf nur vorbehandeltes Abwasser in ein Gewässer eingeleitet werden (Abwasserverordnung [AbwV]) Für diese Einleitung von Abwasser ist eine Abgabe zu entrichten (Abwasserabgabengesetz [AbwAG] und Ausführungsgesetz zum AbwAG des Landes Mecklenburg-Vorpommern [AbwAG M-V])Die Abwasserabgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers die unter Zugrundelegung verschiedener Parameter in Schadeinheiten bestimmt und von den Ländern erhoben wird.Eine Einleitung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag abgabefrei.
Die Abwasserabgabe kann von den Gemeinden nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes umgelegt werden.In Rostock erfolgt keine Umlage der Abwasserabgabe.
Die zentrale Abwasserbeseitigung führt das anfallende Abwasser über öffentliche Kanalnetze zusammen und bereitet es in einer zentralen Kläranlage auf. Der Warnow- Wasser- und Abwasserverband (WWAV) als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft stellt zum Zwecke der Abwasserbeseitigung die öffentliche Abwasseranlage als öffentliche Einrichtung zur Verfügung.
Es werden die Trennkanalisation und die Mischkanalisation unterschieden.
Bei einer Trennkanalisation führen zwei getrennte Kanäle das Schmutzwasser und Niederschlagswasser ab.
Beim Mischverfahren werden Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen in einem Kanal gesammelt und fortgeleitet.
Die Abwasserbeseitigungspflicht des WWAV umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten des in der Hansestadt Rostock anfallenden Abwassers sowie die Verwertung und Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung anfallenden Rückstände. Sie umfasst auch die Schlammentsorgung der Kleinkläranlagen und das Entleeren der Abwassersammelgruben.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient der Verband sich der Nordwasser GmbH.
Warnow- Wasser- und Abwasserverband (WWAV) und NORDWASSER GmbH
Carl-Hopp-Straße 1
18069 Rostock
Telefon: 0381 8072251 (WWAV)
Telefax: 0381 8072252 (WWAV
E-Mail: post@wwav.de
0381 81715-0 (NORDWASSER)
E-Mail: info@nordwasser.de
dezentrale Abwasserbeseitigung/-behandlung
Für Grundstücke, die langfristig nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen werden können, obliegt die Abwasserbeseitigung dem einzelnen Grundstückseigentümer. Voraussetzung dafür ist die teilweise Befreiung des WWAV von der Abwasserbeseitigungspflicht.
Es ist in jedem Fall die Errichtung einer Abwasseranlage (Kleinkläranlage oder Abwassersammelgrube) erforderlich. In einer Kleinkläranlage wird das anfallende häusliche Abwasser biologisch behandelt und danach in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet. Für diese Einleitung in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen (siehe Anträge/Formulare).
Abwassersammelgruben stellen in der Regel für bewohnte Grundstücke nur eine Übergangslösung bis zum Anschluss an das öffentliche Netz dar. In wenigen Fällen kann es sich um eine langfristige Ausnahmelösung handeln, nämlich dann, wenn auf dem Grundstück die örtlichen Gegebenheiten die Errichtung einer biologischen Kleinkläranlage nicht zulassen (Trinkwasserschutzzone, nicht versickerungsfähiger Boden).
Dagegen stellen die Abwassersammelgruben auf Grundstücken, die nur zeitlich begrenzt genutzt werden, wie Kleingärten, Wochenendgrundstücke, Bootshäuser, die Regel dar.
Abwasseranlagen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben. So müssen Kleinkläranlagen über eine biologische Reinigungsstufe verfügen.
Wichtige Voraussetzung für den Betrieb von Abwassersammelgruben ist deren Wasserdichtheit.
Die Errichtung und der Betrieb einer Abwassersammelgrube sind bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt formlos. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
Die Klärschlammentsorgung der Kleinkläranlagen und die Entsorgung der Abwassersammelgrubeninhalte erfolgt auf der Grundlage der „Abwassergruben- und Kleinkläranlagensatzung" des WWAV.
Der Klärschlamm und der Inhalt der Abwassersammelgruben sind nur durch den WWAV und seine Drittbeauftragten zu entsorgen.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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