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Prüfungsbefreiungen und Sportatteste

Prüfungsbefreiungen
können im Krankheitsfall ausgestellt werden für:

  1. Abschlussprüfungen der mittleren Reife (10. Klasse) sowie
  2. für die Abiturprüfungen

 Voraussetzung/erforderliche Unterlagen:

Krankschreibung oder Attest, die durch den Hausarzt/Kinderarzt bzw. beim behandelnden Facharzt ausgestellt wurden.

Hinweis:
Die Meldung beim Gesundheitsamt, zwecks Vereinbarung eines Termins, muss direkt am Tag der Krankschreibung erfolgen.

 
Sportatteste

Die Ausstellung einer amtsärztlichen Schulsportbefreiung erfolgt für Schüler, bei denen eine Schulsportbefreiung für mehr als 6 Wochen notwendig ist und die Schulleitung ein amtsärztliches Attest verlangt.
Bei offensichtlichen gesundheitlichen Problemen, die eine Schulsportbefreiung notwendig machen, kann die Schulleitung von einem amtsärztlichen Attest absehen.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Aktueller Befund, bzw.
  2. eine entsprechende Empfehlung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin

Hinweis:
Das Ausstellen der Atteste erfolgt ausschließlich nach Voranmeldung.

Ärztliche Sprechstunde:

Hauptstelle: Dienstag:  13.30 – 18.00 Uhr
Außenstelle: Montag:   13.30 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung