Prüfungsbefreiung, Sportatteste, Schulsportbefreiung
Prüfungsbefreiungen
können im Krankheitsfall ausgestellt werden für:
- Abschlussprüfungen der mittleren Reife (10. Klasse) sowie
- für die Abiturprüfungen
Voraussetzung/erforderliche Unterlagen:
Krankschreibung oder Attest, die durch den Hausarzt/Kinderarzt bzw. beim behandelnden Facharzt ausgestellt wurden.
Hinweis:
Die Meldung beim Gesundheitsamt, zwecks Vereinbarung eines Termins, muss direkt am Tag der Krankschreibung erfolgen.
Sportattest / Schulsportbefreiung
Die Ausstellung einer amtsärztlichen Schulsportbefreiung erfolgt für Schüler, bei denen eine Schulsportbefreiung für mehr als 6 Wochen notwendig ist und die Schulleitung ein amtsärztliches Attest verlangt.
Bei offensichtlichen gesundheitlichen Problemen, die eine Schulsportbefreiung notwendig machen, kann der Direktor von einem amtsärztlichen Attest absehen.
Erforderliche Unterlagen:
- Aktueller Befund, bzw.
- eine entsprechende Empfehlung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin
Hinweis:
Das Ausstellen der Atteste erfolgt ausschließlich nach Voranmeldung.
Ärztliche Sprechstunde:
Hauptstelle: Dienstag: 13.30 – 18.00 Uhr
Außenstelle: Montag: 13.30 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung