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Prüfungsbefreiung, Sportatteste, Schulsportbefreiung

Prüfungsbefreiungen
können im Krankheitsfall ausgestellt werden für:

  1. Abschlussprüfungen der mittleren Reife (10. Klasse) sowie
  2. für die Abiturprüfungen

 Voraussetzung/erforderliche Unterlagen:

Krankschreibung oder Attest, die durch den Hausarzt/Kinderarzt bzw. beim behandelnden Facharzt ausgestellt wurden.

Hinweis:
Die Meldung beim Gesundheitsamt, zwecks Vereinbarung eines Termins, muss direkt am Tag der Krankschreibung erfolgen.

 
Sportattest / Schulsportbefreiung

Die Ausstellung einer amtsärztlichen Schulsportbefreiung erfolgt für Schüler, bei denen eine Schulsportbefreiung für mehr als 6 Wochen notwendig ist und die Schulleitung ein amtsärztliches Attest verlangt.
Bei offensichtlichen gesundheitlichen Problemen, die eine Schulsportbefreiung notwendig machen, kann der Direktor von einem amtsärztlichen Attest absehen.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Aktueller Befund, bzw.
  2. eine entsprechende Empfehlung des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin

Hinweis:
Das Ausstellen der Atteste erfolgt ausschließlich nach Voranmeldung.

Ärztliche Sprechstunde:

Hauptstelle: Dienstag:  13.30 – 18.00 Uhr
Außenstelle: Montag:   13.30 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung