Gesundheitsamt
Hallo und herzlich Willkommen!
Wir sind das Gesundheitsamt Ihrer Stadt – Ihr Ansprechpartner rund um Gesundheit, Vorsorge und Wohlbefinden.
Unser Ziel ist es, die Gesundheit jedes Einzelnen und der gesamten Gemeinschaft zu schützen und zu fördern. Dafür stehen Ihnen vielfältige Angebote und Leistungen zur Verfügung.
Wir beraten und informieren Sie umfassend zu Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsschutz und unterstützen Sie bei körperlichen, seelischen oder sozialen Anliegen – damit Sie sich rundum gut betreut fühlen.
Aktuelle Publikationen des Gesundheitsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Digitale Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG startet in Rostock zum 5. Januar 2026
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt zum 5. Januar 2026 eine vollständig digitale Form der Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ein. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Softwarelösung mindlane. Die bisher notwendige persönliche Belehrung im Gesundheitsamt entfällt damit.
Digitales Verfahren ersetzt den Vor-Ort-Termin.
Das neue digitale Angebot ermöglicht eine orts- und zeitunabhängige Durchführung der Belehrung. Es steht in über 30 Sprachen zur Verfügung und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen an den Nachweis nach § 43 IfSG. Die digitale Belehrung ist dem bisherigen Vor-Ort-Nachweis rechtlich gleichgestellt.
Die digitale Infektionsschutzbelehrung ist ab dem 5. Januar 2026 über das städtische Online-Portal erreichbar.
Organisationsfunktion für Einrichtungen
Für Schulen, Unternehmen und sonstige Einrichtungen im Lebensmittelbereich bietet mindlane eine Organisationsfunktion. Damit können mehrere Personen gleichzeitig verwaltet, Belehrungen gebucht und Bescheinigungen zentral abgerufen werden.
Stimmen zur Einführung
Gesundheitsamt Rostock: „Mit der Einführung des digitalen Belehrungsverfahrens wird ein früherer Behördengang überflüssig. Der Schritt reduziert Aufwand und schafft mehr Flexibilität für die Menschen in Rostock.“
mindlane: „Wir sehen in der Digitalisierung des Belehrungsprozesses eine spürbare Entlastung für die Verwaltung und eine klare Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger.“
Hintergrund zur Belehrung nach § 43 IfSG
Die Belehrung ist verpflichtend für Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie dient dazu, Übertragungswege infektiöser Erkrankungen zu vermitteln und das Erkennen möglicher Symptome zu erleichtern. Die Bescheinigung muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
Ablauf der digitalen Belehrung
- Online-Registrierung
- Buchung und Bezahlung der Belehrung
- Identitätsprüfung mittels Ausweisdokument und Kamera
- Durchführung der Belehrung
- Download der Bescheinigung
Hygiene- und Infektionsschutz
In unserer Abteilung finden Sie den Hafenärztlichen Dienst sowie Dienstleistungen zum Thema Impfen und Reise, Umweltmedizin und Infektionsschutz. Ebenfalls führen wir die Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelverkehr (Gesundheitszeugnis) durch und es besteht die Möglichkeit, sich anonym auf HIV testen zu lassen.
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Neben der Durchführung der Einschulungsuntersuchungen, stellen unsere Mitarbeiter/innen, Prüfungsatteste, Sportatteste und Schulsportbefreiungen aus. Im weiteren finden Sie in unserer Abteilung eine Ansprechpartnerin, wenn Sie eine Vorsorgeuntersuchung (U1-U9) Ihres Kindes versäumt haben oder eine Familienhebamme benötigen.
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Sozialmedizin/Amtsärztlicher Dienst
In unserem Bereich finden Sie:
den Amtsärztlicher Dienst, die Beratungsstelle für onkologische Patienten, chronisch kranke und behinderte Menschen, den aufsuchenden Seniorendienst, die Medizinalaufsicht inkl. der Heilpraktikerprüfung sowie die Medizinstatistik.
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Sozialpsychiatrischer Dienst
Wir bieten eine allgemeine Beratung (auch anonym) und Vermittlung hinsichtlich aller psychischen Erkrankungen, einschließlich Suchterkrankungen, ohne spezifischen Schwerpunkt.
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Betreuungsbehörde
Wir informieren und beraten über allgemeine
betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen.
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Zahnärztlicher Dienst
Unsere Mitarbeitenden leisten die Durchführung flächendeckender zahnärztlicher Untersuchungen in Kindertagesstätten, Schulen und Behinderteneinrichtungen für die Altersgruppe der 2- bis 18-Jährigen.
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Pandemieplan Rostock
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11.06.2009 die so genannte Phase 6 ausgerufen, die charakterisiert ist durch fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragungen des neuen Influenzavirus in einer zweiten der insgesamt sechs WHO-Regionen.
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Hinweise zum Coronavirus und Climedo
Auf dieser Seite fließen relevante Beiträge und
Informationen des Gesundheitsamtes Rostock zum Thema "Corona-Virus".
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Pressemitteilung vom 02.01.2026
Infektionsschutzbelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln jetzt digital
Ab 5. Januar 2026 geht das Rostocker Gesundheitsamt neue digitale Wege und stellt die Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „Umgang mit Lebensmittel“ vollständig auf Online-Belehrung um. Die bisher notwendige persönliche Belehrung im Gesundheitsamt entfällt damit, denn das orts- und zeitunabhängige digitale Verfahren ersetzt diesen Vor-Ort-Termin. Mehr




