Kindertagesbetreuung

Liebe Eltern,
hier erhalten Sie Informationen zum
- Platzanspruch/Berechtigungsschein und
- zur Übernahme der Verpflegungskosten
in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
Was muss ich tun?
- bei der Kindertageseinrichtung/Tagespflegeperson nachfragen, ob ein Platz frei ist. Dafür können Sie den Kita-Planer und die Liste der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen 328.6 KB nutzen. Wenn Sie eine Zusage für einen Platz haben können Sie
- im Sachgebiet Kita einen Berechtigungsschein beantragen (frühestens drei Monate vor Betreuungsbeginn)
- einen Betreuungsvertrag mit der gewünschten Kindertageseinrichtung/Tagespflegeperson abschließen
Mehrsprachige Informationsbroschüre "Ein Kitaplatz für unser Kind" auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Arabisch und Pashto des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V.
Downloads Kindertagesbetreuung
- Kindertagesbetreuung: Antrag auf Berechtigung127.2 KB
- Kindertagesbetreuung: Merkblatt Berechtigung & Information DSGVO123.7 KB
- Kindertagesbetreuung: Arbeitszeitnachweis für Berechtigungsschein84.1 KB
- Kindertagesbetreuung: Antrag auf Übernahme der Verpflegung121.4 KB
- Kindertagesbetreuung: Anlage Einkommen71.7 KB
- Kindertagesbetreuung: Verdienstbescheinigung129.5 KB
- Kindertagesbetreuung: Informationsblatt Kostenübernahme47.5 KB
Beitragsfreie Kita ab Januar 2020

Ab dem 1. Januar 2020 entfallen die Elternbeiträge. Mit dem Landtagsbeschluss vom September 2019 wurde die Beitragsfreiheit für allen Förderarten festgelegt. Sie umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards. Ein Antrag auf Elternbeitragsfreiheit ist nicht erforderlich.
Die Eltern tragen weiterhin die Kosten für die Verpflegung in der Kindertagesförderung. Die Kosten für die Verpflegung insgesamt und die Kosten der Mittagsverpflegung sind gegenüber den Eltern in einer Rechnung gesondert auszuweisen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Verpflegungskosten nach § 29 Absatz 2 Kindertagesförderungesetz bei uns zu stellen (siehe oben).
Kosten, die durch zusätzliche Leistungen entstehen, sind nicht durch den Elternbeitrag abgedeckt und bleiben bestehen. Dies beinhaltet insbesondere Mehrkosten, die sich aus einer längeren Verweildauer der Kinder ergeben wie z. B. bei einem erhöhten Betreuungsbedarf während der Schulferien. Zusätzliche Angebote und Ausflüge (z. B. Zoobesuch, Theaterbesuch) sind in Absprache mit der Leitung der Einrichtung bzw. Tagespflegperson weiterhin von den Eltern zu zahlen.
Auch für die Betreuung außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entstehen den Eltern keine Mehrkosten. Wir zahlen ab Januar 2020 die vollständigen Platzkosten an die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegeperson, auch wenn ihr Kind z.B. im Landkreis Rostock betreuut wird. Eine Förderung außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern kann zu Mehrkosten führen.
Mehr Informationen (externe Links):
Informationen zur Krippe-/Kita-/Kindertagesbetreuung für Einrichtungen
Die Eltern finden Ihr Angebot entweder online über den Kitaplaner oder analog, indem sie sich bei Ihrer Kindertageseinrichtung, Tagespflegeperson oder dem Jugendamt nach freien Betreuungsplätzen erkundigen.Mehr

Informationen zur Krippe-/Kita-/Kindertagesbetreuung
für Eltern
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