Schulverwaltungsamt
Geänderte Kontaktmöglichkeiten!
Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
im Schulverwaltungsamt werden vom bis einschließlich 31. Januar 2021 keine öffentlichen Sprechtage stattfinden. In diesem Zeitraum sind Absprachen nur unter Tel. 0381 381-4032 möglich.
Schulverwaltungsamt
Erreichbar unter
Tel. 0381 381-4001
während der Sprechzeiten
dienstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
E-Mail: schulverwaltungsamt@rostock.de
Publikumsverkehr nur im Bereich Schülerbeförderung zum Umtausch der Schülertickets, erreichbar nach Terminvereinbarung unter
Tel. 0381 381-4031
Handicap-Fahrdienst
E-Mail: schuelerbefoerderung@rostock.de
Tel. 0381 381- 4031

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist als kreisfreie Stadt Schulträger über alle kommunal getragenen Schulen und übt im Rahmen des eigenen Wirkungskreises die Schulträgerschaft aus (§ 102 Abs. 1 SchulG M-V).
Aufgaben des Schulträgers:
Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung der Bekanntmachung weist im § 102 SchulG M-V die Aufgaben der Schulträger aus. Diese umfassen insbesondere:
- die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
- das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und
- den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.
Darüber hinaus wird für die Vielzahl der Sportstätten in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die sächliche und personelle Ausstattung abgesichert.
Für nähere Informationen im Bereich Schule oder zu den Sportstätten in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock klicken Sie auf einen der nachfolgenden Artikel oder folgen den Links auf der rechten Seite.
Anmeldung zur Einschulung 2021/22
Informationen zur Anmeldung der zukünftigen Erstklässler des Schuljahres 2021/22 finden Sie
hier.

Informationen zum kostenfreien Schülerticket
Hier finden Sie Informationen und Anträge für das kostenfreie Schülerticket für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
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Informationen zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien
Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.
Weiterhin können Beglaubigungen schulischer Dokumente vorgenommen werden.
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Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Schulentwicklungsplanung
Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Schülerinnen und Schüler
Für Schülerinnen und Schüler, denen die tägliche Fahrt zur örtlich zuständigen Schule nicht zugemutet werden kann, sind gemäß § 102 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) Internate und Wohnheime für Schulangebote mit überregionaler Bedeutung vorzuhalten.
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Geförderte Projekte
Ausstattung der Lehrkabinette in der Beruflichen Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Dienstleistung und Gewerbe
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Aktuelle Meldungen
Meldung vom 24.08.2020
Land MV unterstützt Sportanlagen-Bau An der Jägerbäk
Frohe Botschaft für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Stellvertretend für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern übergab Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph heute einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 7,67 Mio. EUR für den Neubau einer Sporthalle und eines Kleinspielfeldes An der Jägerbäk an Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. Mehr