Home
Navigation

Sportstättenentwicklungsplanung

Eine Sportstättenentwicklungsplanung erfordert grundsätzlich einen Vorlauf an Zeit, einen Vorrat an Mitteln und einen Vorsprung an Wissen (Heidemann, 1987/2005, P-28). Sie kann also nicht ad hoc erstellt werden, sie benötigt planerische Mittel und das Wissen um Planungsmethoden und den Sport. Die Sportstättenentwicklungsplanung ist auf das Sportgeschehen und das planerische Handeln auf die Sportstätten gerichtet (Bach 2005, 40).

Eine Sportstättenentwicklungsplanung ohne Einbeziehung des Sportgeschehens und eine explizite Prognose des Sportverhaltens in dem für diesen speziellen Zweck erforderlichen Umfang ist nicht möglich. Wird eine Prognose unterlassen, wird angenommen, dass sich das künftige Sportverhalten dem der Vergangenheit gleicht, ist das mit Sicherheit falsch.

Der Begriff Sportstättenentwicklungsplanung ist vieldeutig und führt deshalb zu unterschiedlichen Assoziationen.

Oft wird eine ganz wesentliche Funktion übersehen. Das ist die Information über das tatsächliche Sportgeschehen mit der Folge, dass Mutmaßungen als Grundlage von Forderungen keine Chancen mehr haben. Eine Sportstättenentwicklungsplanung trägt deshalb ganz erheblich zur Klarheit über das Sportgeschehen in einer Kommune und die insgesamt im Sport aktiven Bürgerinnen und Bürger bei, weil sie nicht nur auf die Sportlerinnen und Sportler in Sportvereinen, sondern auf die gesamte Bevölkerung abstellt. Sie deckt dadurch versteckte Reserven bei Sportanlagen auf, aktiviert Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und bewirkt damit eine bessere Kapazitätsauslastung der Sportanlagen.

Eine Sportstättenentwicklungsplanung kann nur dann der Auslöser für neue Investitionen sein, wenn sie bauliche und sportfunktionale Unzulänglichkeiten mit Kapazitätsrelevanz für die Zukunft aufdeckt und begründet. In allen Fällen belegt sie nachprüfbare Forderungen des Sports in Konkurrenz mit anderen Ressorts um die knappen Mittel im Haushalt, um geeignete Standorte und um ausreichende Flächen.

Die Sportstättenentwicklungsplanung hat in der Regel einen Planungshorizont von 15 bis 20 Jahren, bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet und umfasst alle Sportanlagen und Sportgelegenheiten, die für den innerhalb und außerhalb von Sportvereinen betriebenen Sport sowie für den Schulsport erforderlich sind. Der Planungszeitraum ist damit nicht zu lang, denn Sportanlagen haben zumeist eine noch längere Lebensdauer von in der Regel mindestens 30 Jahren.


Sportförderung

Im Rahmen eigener Entscheidungsspielräume gewährt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Antrag freiwillig nach Maßgabe der „Richtlinie für die Sportförderung in der Hansestadt Rostock“ in der jeweils gültigen Fassung Zuwendungen an Sportvereine und Sportverbände in der Hansestadt Rostock.
Mehr

Wassersport

Hallenschwimmbad "Neptun"

Als eines der modernsten Hallenschwimmbäder Europas wurde das Rostocker Hallenschwimmbad Neptun am 7. Oktober 1955 mit 25-m Halle, Marmorsaal und Wandelgängen eröffnet. Nach Abschluss der im Sommer 2005 begonnenen Sanierung steht die Halle für den Leistungssport und den öffentlichen Betrieb zur Verfügung.
Mehr

Hallenschwimmbad "Neptun"

Sportstätte buchen

Bei Interesse an der Buchung einer Sportstätte beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Die Antragstellung hat mindestens 12 Wochen vor der Nutzung und ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Mehr

Sport hält fit - Zumba