Home
Navigation

Lebenslage 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung


Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung gefunden:


  • Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen

    Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge müssen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist.... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen

    Ist ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Eigentümer oder der... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden

    In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse,... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein amtliches Ausweisdokument des Inhabers der Zulassung, das die amtliche Zulassung des Fahrzeugs zugunsten des Inhabers gegenüber jedermann beweist.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ausstellung beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeugsteuer Erhebung

    Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.

    Zur Dienstleistung