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Lebenslage 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung


Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung gefunden:


  • Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

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  • Kraftfahrzeug: Erlaubnis für den Betrieb von Einzelfahrzeugen beantragen

    Wenn Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, müssen Sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, bevor das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen werden kann.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

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  • Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist.... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen

    Ist ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Eigentümer oder der... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

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  • Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

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  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

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  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

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  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden

    In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse,... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein amtliches Ausweisdokument des Inhabers der Zulassung, das die amtliche Zulassung des Fahrzeugs zugunsten des Inhabers gegenüber jedermann beweist.

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  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

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  • Kraftfahrzeugsteuer Erhebung

    Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.

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  • Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

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