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Lebenslage 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung


Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung gefunden:


  • Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten... Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen

    Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge müssen Sie eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist.... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: abmelden

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: außer Betrieb gesetztes Fahrzeug Wiederzulassung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Unterliegt Ihr Kraftfahrzeug einem Zulassungsverfahren und ist es... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: fehlender Versicherungsschutz - Außerbetriebsetzung von Amts wegen

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn für sie unter anderem eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Neuzulassung aus einem EU-Land

    Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Örtliches Fahrzeugregister - Änderung mitteilen

    Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: technische Änderung melden

    Technische Änderungen am Fahrzeug haben der Halter und, wenn er nicht zugleich der Eigentümer ist, auch dieser der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen

    Ist ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Eigentümer oder der... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Verkauf melden

    Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z.B. durch Verkauf des Fahrzeuges), hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

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  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen

    Möchten Sie Ihr neues oder gebrauchtes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, brauchen Sie eine Zulassung.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen müssen Sie die Zulassung eines Neufahrzeugs mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde beantragen... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden

    In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse,... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist ein amtliches Ausweisdokument des Inhabers der Zulassung, das die amtliche Zulassung des Fahrzeugs zugunsten des Inhabers gegenüber jedermann beweist.

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  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

    In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerk... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen

    Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil II (Fahrzeugbrief) wird als Ersatz eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt.

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  • Kraftfahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.

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  • Kraftfahrzeugsteuer Erhebung

    Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.

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