Vollsperrung des Hafenbeckens B im Rostocker Überseehafen konnte aufgehoben werden
Pressemitteilung vom
Die Vollsperrung des Hafenbeckens B im Rostocker Überseehafen konnte heute um 13 Uhr durch die Hafenbehörde aufgehoben werden. Darüber informiert Hafenkapitän Falk Zachau auf der Basis neuer Informationen zur Einschätzung des aktuell statisch-baulichen Zustands des gestern verunfallten Krans. Das Becken ist unter Einhaltung eines fest definierten Sicherheitsabstands von 120 Metern zu den Liegeplätzen 24 und 25 sowie bei Einschränkungen der Größe passierender Einheiten eingeschränkt für die Schifffahrt nutzbar. Ausgewiesene Bereiche entlang der Westseite des Beckens müssen dauerhaft freigehalten werden, um passierenden Schiffen größtmöglichen Manöverraum zu bieten. Auflagen und Bedingungen für die Schifffahrt zur sicheren Passage sind in einer Hafenbehördlichen Anordnung entsprechend ausgewiesen und bekannt gemacht.