Vorsprache im Fachbereich Verkehrsbehördliche Aufgaben nur mit Termin
Pressemitteilung vom
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Das Amt für Mobilität, Fachbereich Verkehrsbehördliche Aufgaben, weist darauf hin, dass bis auf Weiteres eine persönliche Vorsprache ausschließlich mit Termin und unter Einhaltung der Hygienebestimmungen erfolgen kann.
Auf Grund der angespannten personellen Situation sind Anträge zum Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Zusammenhang mit Baustellen und deren Absicherung mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten beim Fachbereich zu stellen, da ansonsten keine zeitgerechte Bearbeitung erfolgen kann.