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Wochenendhaus in Rostock Hinrichshagen, 8 Minuten bis zum Strand

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Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot ein Wochenendhaus mit Nebenanlagen in Ostseenähe zu verkaufen. Über das zur Eigennutzung vorgesehene Erholungsgrundstück wird ein gesonderter Mietvertrag mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschlossen. Kauf- und Mietvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu erwerbenden Anlagen werden nur für die Dauer des Mietvertrages mit dem Grund und Boden verbunden.

Lage:
18146 Rostock–Hinrichshagen, An der Hauerschneise 17
Katasterangaben:
Gemarkung Rostocker Heide, Flur 12, Flurstück 6/10
Größe:
ca. 255 m²

Grundstücks- und Gebäudeangaben:
Hinrichshagen ist ein ländlich geprägter Ortsteil von Rostock und befindet sich am Rand der Rostocker Heide eines ca. 8.000 ha großen Waldgebietes auf der östlichen Seite des Breitlings, einer Verbreiterung der Unterwarnow, mit Radwegen zur Ostsee.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des im Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt festgesetzten Sondergebietes Wochenendhaus SO.17.10 und innerhalb der Wochenendsiedlung An der Hauerschneise e.V.. Es ist an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und öffentlich-rechtlich erschlossen. Die innere Erschließung ist Vereinseigentum und alle Leitungen sind untereinander zu dulden. Die erwerbenden Personen müssen Mitglied des Vereins werden. Eine Kontaktaufnahme kann vermittelt werden. Dauerhaftes Wohnen, gewerbliche Nutzung oder Untervermietung sind ausgeschlossen.

Das eingeschossige Wochenendhaus mit Flachdach, welches teilweise unterkellert ist, wurde ca. 1974 errichtet und hat eine Nutzfläche von ca. 36 m² und eine teilüberdachte Terrasse. Das in Holzrahmenbauweise errichtete und mit massiven Anbauten erweiterte Gebäude beinhaltet ein Wohnzimmer sowie ein Schlafzimmer. Das Wochenendhaus besitzt 2fach-isolierverglaste Kunststofffenster, aktuell ist keine Heizung vorhanden. Die Warmwasseraufbereitung wird über einen Durchlauferhitzer (Strom) betrieben. Das Bad besitzt eine Dusche, ein WC und ein Handwaschbecken. Eine Einbauküche ist vorhanden. Seitlich des Objektes führt eine Treppe zum Keller. Eine Satellitenanlage ist vorhanden. Das Gebäude wurde in den zurückliegenden Jahren nicht wesentlich modernisiert, jedoch regelmäßig instandgehalten. Der Anschluss des Mietgrundstückes an das Breitbandnetz ist bereits beauftragt. Mit dem Erwerb des Wochenendhauses werden ebenfalls die Anpflanzungen, Einfriedungen und die zur Versorgung des Grundstückes notwendigen vorhandenen Versorgungsleitungen erworben.

Interessierte Personen werden gebeten, sich mit Ihrem Terminwunsch zu melden. Besichtigungstermine können ab sofort bis zum 15.12.2024 zwischen Montag und Freitag je nach Vereinbarung stattfinden.

Mindestgebot für das Gebäude:  32.000,00 €

   
Zeitlich befristeter Mietvertrag über maximal 30 Jahre für das Grundstück
Nettokaltmiete:  3,80 €/m² pro Jahr
Mieterhöhung:  alle 5 Jahre Anpassung an die Ortsüblichkeit


Schriftliche Gebote werden nur nach einer erfolgten Besichtigung bis spätestens zum 15.12.2024 angenommen. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Angebote sind an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
-Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt-
Postfach 18050 Rostock

mit der Aufschrift:

Angebot!
Nicht öffnen!
Reg.-Nr.: 62.32 / 2341MW240005

zu richten.

Persönlich können Angebote nach Anmeldung auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) abgegeben werden. Gebote, aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.

Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle der Finanzierung durch eine Bank, ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu

  • Dauer der Geschäftsverbindung
  • Allgemeine Beurteilung
  • Kreditbeurteilung

einzureichen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.

Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel.: 0381/381 6484 oder 0381/381 6485.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten tragen die erwerbenden Personen.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Eine Zuschlagserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zum Verkauf der Anlagen sowie zur Vermietung des Grundstückes durch das entsprechende Gremium der Hansestadt Rostock. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen.
Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.

Andreas Adler

Amtsleiter