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An- und Ummelden in den Rostocker Ortsämtern

Pressemitteilung vom 18.09.2024

Die Kisten sind verstaut, die Schlüssel übergeben und an der Türklingel prangt auch schon der Name. Ein Umzug birgt jede Menge organisatorischen Aufwand. Mit dem Einzug in das neue Domizil steht direkt ein weiterer wichtiger Punkt auf der To-Do-Liste: Die An- bzw. Ummeldung. In Deutschland muss jede Person an ihrem Wohnsitz angemeldet sein. Grundlage hierfür ist das Bundesmeldegesetz (BMG). In Rostock stehen hierfür die jeweiligen Ortsämter zur Verfügung. Termine können online unter www.rostock.de/onlinetermin oder per Telefon 0381 381-7777 montags von 13 bis 15.30 Uhr und mittwochs von 9 bis 15.30 Uhr gebucht werden. Die An- bzw. Ummeldung ist dabei gebührenfrei.

Die Um- bzw. Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Wer diese Frist versäumt, riskiert gemäß BMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Der Vorgang dient dazu, die neue Adresse bei den Behörden zu registrieren und sicherzustellen, dass weiterhin behördliche Post und Informationen zugestellt werden können. Auf diese Weise kann die Kommunikation mit Ämtern, Versicherungen und anderen Institutionen gewährleistet werden.

Zur Anmeldung der neuen Hauptwohnung ist es notwendig, persönlich im Ortsamt vorzusprechen. Dabei müssen folgende Original-Unterlagen mitgebracht werden: Vorhandene Identitätsnachweise wie der Personalausweis oder der Reisepass. Weiterhin die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters oder bei Bezug von selbst bewohntem Eigentum eine selbst ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung sowie einen Eigentumsnachweis, zum Beispiel den Grundbuchauszug. Die Adresse auf dem Personalausweis wird beim Ummeldeprozess direkt geändert. Bei Zuzug wird die Ortsangabe im Reisepass angepasst.

Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen in einem Ortsamt vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder sowie einen ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein der nicht anwesenden Personen vorlegt. Diese Person muss eine Vollmacht mitbringen und alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung), geben können.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem Hauptmieter der Wohnung. Wer als Betreuungs/-Pflegeperson für eine meldepflichtige Person auftritt, benötigt eine schriftliche Vollmacht oder einen Betreuerausweis. Wer in Vertretung für eine andere Person erscheint, muss eine schriftliche Vollmacht, die Ausweisdokumente und einen vorausgefüllten sowie unterschriebenen Meldeschein der anzumeldenden Person vorlegen. Bei Zuzug aus dem Ausland, ist die Vorsprache aller Familienmitglieder notwendig, sowie die Vorlage aller Original Geburts- und gegebenenfalls der Heiratsurkunde sowie deren Übersetzung.

Übrigens: Wer ein KFZ angemeldet hat, muss dieses ebenfalls ummelden. Bei Umzügen innerhalb Rostocks kann dies ebenfalls im Ortsamt erfolgen, bei der Terminbuchung im Ortsamt kann dies direkt mit ausgewählt werden. Bei Zuzügen nach Rostock (aus anderen Kommunen oder aus dem Ausland) ist hierfür ein gesonderter Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle notwendig, auch dieser kann direkt online gebucht werden – und das ist jetzt noch leichter. Die Ortsämter haben die ihre Website überarbeitet. Der neue Internetauftritt der Ortsämter ist serviceorientiert und übersichtlich, sodass die Navigation nun noch einfacher gelingt.

Link zur Wohnungsgeberbestätigung sowie Informationen und Öffnungszeiten der Ortsämter