Infektionsschutzbelehrung zum Umgang mit Lebensmitteln jetzt digital
Pressemitteilung vom
Ab 5. Januar 2026 geht das Rostocker Gesundheitsamt neue digitale Wege und stellt die Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) „Umgang mit Lebensmittel“ vollständig auf Online-Belehrung um. Die bisher notwendige persönliche Belehrung im Gesundheitsamt entfällt damit, denn das orts- und zeitunabhängige digitale Verfahren ersetzt diesen Vor-Ort-Termin. Es steht in über 30 Sprachen zur Verfügung und erfüllt alle rechtlichen Anforderungen an den Nachweis nach Paragraf 43 IfSG. Die digitale Belehrung ist dem bisherigen Vor-Ort-Nachweis rechtlich gleichgestellt.
Schulen, Unternehmen und Einrichtungen im Lebensmittelbereich bietet die verwendete Softwarelösung mindlane darüber hinaus auch eine Organisationsfunktion. So können mehrere Personen gleichzeitig verwaltet, Belehrungen gebucht und Bescheinigungen zentral abgerufen werden. „Mit dieser neuen digitalen Belehrung wird ein Behördengang überflüssig. Dies schafft spürbare Entlastung für die Verwaltung und eine klare Vereinfachung für die Einwohnerinnen und Einwohner“, so das Gesundheitsamt.
Die Belehrung ist verpflichtend für Personen, die in ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, informiert das Sachgebiet Infektionsschutz und Epidemiologie des Rostocker Gesundheitsamtes. Sie vermittelt Kenntnisse zu Übertragungswegen infektiöser Erkrankungen und erleichtert damit das Erkennen möglicher Symptome. Die Bescheinigung muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
Ablauf der digitalen Belehrung:
- Online-Registrierung
- Buchung und Bezahlung der Belehrung
- Identitätsprüfung mit Ausweisdokument und Kamera
- Durchführung der Belehrung
- Download der Bescheinigung
Die digitale Infektionsschutzbelehrung ist ab dem 5. Januar 2026 über folgende Internetadresse erreichbar https://hro.mindlane.de/ . Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Softwarelösung mindlane: https://mindlane.de/infektionsschutzbelehrung/




