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Von Jugendlichen für Jugendliche - Jugendbeteiligungsfonds ermöglicht Jugendprojekte

Was ist der Jugendbeteiligungsfonds und für wen ist er gedacht?

Der Jugendbeteiligungsfonds Rostock in Höhe von 25.000€ fördert Projekte

  • junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die gemeinsam mit anderen jungen Menschen in Rostock Jugendprojekte entwickeln und umsetzen wollen.
  • die von Jugendlichen für Jugendliche gemacht sind und beispielsweise kulturelle, künstlerische, musikalische, technische, wissenschaftliche oder soziale Vorhaben beinhalten. Gesucht werden vor allem kreative Ideen.
  • die innerhalb des laufenden Jahres verwirklicht werden und ein konkretes, gemeinnütziges Anliegen verfolgen.
  • bis zu einer Höhe von 2.000 € je Antrag.

Antragsteller*innen können einzelne Jugendliche (Schüler*innen, Auszubildende, Studierende), Jugendgruppen oder Jugendinitiativen aus Rostock sein. Unterstützt werden Projekte, bei denen junge Menschen aktiv an der Gestaltung ihres Umfeldes mitwirken wollen. Die Mittel des Fonds unterstützen die Initiator*innen dabei, ihre guten Ideen umzusetzen und dabei auch Anderen ihre Potenziale zu zeigen. Die jungen Projektemacher*innen setzen eigenverantwortlich und ehrenamtlich kleine “gemeinnützige“ Projekte um, d. h. Projekte, die Vielen zu Gute kommen.

  • Das Projekt muss ein niedrigschwelliges und gemeinwohlorientiertes Angebot in Rostock sein, an dem möglichst viele junge Menschen partizipieren können. Kommerzielle oder privatwirtschaftliche Projekte sind nicht förderfähig

  • Das Projekt muss von den Projektinitiator*innen freiwillig durchgeführt werden und es muss von ihrer Mitbestimmung, Mitbeteiligung und Mitwirkung leben.

  • Das Projekt muss inklusiv gestaltet werden. Demnach dürfen Interessierte nicht aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihres Bildungshintergrundes oder ihrer körperlichen Verfassung ausgeschlossen werden.

  • Parteipolitische Projekte oder Projekte von politischen Stiftungen sind nicht förderfähig. Projekte, in denen die Projektmacher*innen andere von ihrem Glauben überzeugen oder für eine politische Partei/Vereinigung gewinnen wollen, können ebenso wenig gefördert werden.

  • Die Umsetzung des Projekts muss sich im gesetzlichen Rahmen bewegen.
  • Das Projekt darf nicht ausschließlich Teil eines Angebots der bereits existenten freien oder öffentlichen Träger sein oder das Angebot eines freien oder öffentlichen Trägers neu formulieren oder ersetzen, sondern muss das bestehende Angebot ergänzen oder erweitern (Neuigkeitsgedanke). Die Einbeziehung von relevanten Trägern, Initiativen und Institutionen ist punktuell wünschenswert, darf aber nicht den Hauptanteil des Projekts bilden.
  • Honorare (z.B. Moderator*innen, Referent*innen)
  • Arbeitsmaterialien wie Farbe, Dekoration, Stoffe, etc.
  • Leihgebühren für Werkzeuge, Kameras, Laptop etc.
  • Büromaterialien, wie Porto, Schreibmaterial, Fachliteratur
  • Raummietkosten
  • Fahrtkosten / Übernachtung innerhalb des Projektes
  • Verpflegung, bei Projektbezug
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit wie Druck von Plakaten und Flyern
  • Gebrauchsgegenstände
  • Eintritt für personenbezogene Veranstaltungen
  • Ausgaben vor Projektbeginn
  • Ausgaben ohne Projektbezug
  • Kostenpositionen, die eine Doppelfinanzierung im Stadthaushalt darstellen würden
  • Geschenke, Präsente, Glückwunschkarten, Blumen
  • Investitionen (Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter/Ausrüstung über 952 € - brutto -)
  • Pauschalen
  • Kautionen
  • Alkohol, Zigaretten und andere Drogen
  • „Depot-Vorhaben“
  • Eigene Honorare
  • Der Antrag muss spätestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes gesendet werden an:

    Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales
    Fachbereich Förderung/Entgelte
    St.-Georg-Straße 109, Haus II
    18055 Rostock

  • Die Antragsunterlagen sind unter den Downloads dieser Seite (rechte Spalte) zu finden.

  • Eine rückwirkende Förderung bereits durchgeführter Projekte ist nicht möglich.

  • Die Antragsteller*innen müssen sich einen rechtsfähigen Träger der freien Jugendhilfe (z.B. einen Verein) suchen, der Angebote und Maßnahmen nach Punkt 1.1 der "Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock" vorhält und die finanzielle Abwicklung für das eingereichte Projekt übernimmt: https://rathaus.rostock.de/media/4984/FRL%20Kinder-%20und%20Jugendf%C3%B6rderung%20und%20Anlagen.pdf
  • Die maximale Förderung je Projekt ist auf 2000€ begrenzt.

  • Die einzelnen Positionen im Kosten- und Finanzierungsplan dürfen um bis zu 20 Prozent überschritten werden, wenn diese Überschreitung durch Einsparungen an anderen Positionen wieder ausgeglichen werden. Die bewilligte Gesamtfördersumme darf dadurch nicht steigen. Liegen die Änderungen unterhalb der 20 Prozent-Grenze, braucht der Träger keine Änderung anzuzeigen. Hier ist jedoch eine Erklärung im Verwendungsnachweis wünschenswert. Sollte die Änderung oberhalb der 20 Prozent-Grenze liegen, bedarf es einer Umwidmungsanzeige. Diese ist während des Projektes einzureichen.Ändert sich jedoch auch die Gesamtfördersumme, muss ein Änderungsantrag eingereicht werden, über den dann gesondert entschieden wird.
  • Projekte müssen im selben Jahr abgerechnet werden.

  • Die Fördermittel sind zweckgebunden (wie im Antrag aufgeführt) einzusetzen.

  • Nicht verbrauchte Mittel und zweckentfremdete Mittel müssen zurückgezahlt werden.

  • Spätestens 6 Wochen nach Ende des Projektes ist ein Nachweis über die Verwendung der Projektmittel zu erstellen und an das Amt für Planung und Finanzen - Jugend und Soziales (Adresse wie oben) zu senden. Dieser Verwendungsnachweis besteht aus einem kurzen Sachbericht und einer zahlenmäßigen Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen. Die Originalbelege müssen nicht eingereicht, aber aufgehoben werden. Der Sachbericht soll stichpunktartig oder in kurzen Sätzen beschreiben, wie ihr euer Projekt vorbereitet und durchgeführt habt. Wer hat bei dem Projekt mitgemacht? Welche Menschen habt ihr damit erreichen können? Der Bericht soll außerdem die Projektergebnisse kurz benennen.

  • Eine Präsentation des Projektes nach Projektabschluss im Rahmen eines darauffolgenden Jugendforums ist wünschenswert.

Nach Eingang des Projektantrages im Amt für Finanzen und Planung - Jugend und Soziales Rostock wird dort zunächst geprüft, ob die Fördervoraussetzungen (u.a. Fristen, rechtsfähiger Träger, förderfähige Positionen, stimmiger Finanzierungsplan ...) erfüllt sind. Gibt es seitens des Amtes Fragen, wird Kontakt zur Jugendgruppe/-initiative oder zum unterstützenden Träger aufgenommen, um diese zu klären.

Danach wird der Projektantrag an das Jugendforum der Partnerschaft für Demokratie Rostock weitergeleitet, dass abschließend über die Förderung des Projektes entscheidet: http://partnerschaft.buntstattbraun.de/jugendforum/

Das Jugendforum wird euch zu einem seiner Treffen einladen. Hier stellt ihr dann euer Projektvorhaben anderen jungen Menschen vor. In einer gemeinsamen Abstimmung aller jungen Menschen wird vor Ort entschieden, ob euer Projekt gefördert werden soll oder nicht. Das Entscheidungsverfahren wird protokollarisch dokumentiert.


Die Antragsteller*innen erhalten im Nachgang des Jugendforums eine schriftliche Fördermittelzusage oder Ablehnungsmitteilung vom Amt für Finanzen und Planung – Jugend und Soziales.

Findet nach Eingang eures Antrages zeitnah kein Treffen des Jugendforums statt, wird sich das Amt mit der Orga-Gruppe des Jugendforums dazu austauschen und abschließend über euren Projektantrag entscheiden.

Beratung und Unterstützung erhalten junge Menschen, Jugendgruppen und –initiativen im:

Amt für Finanzen und Planung – Jugend und Soziales Rostock
Andrea Wehmer
Kinder-, Jugend- und Familienkoordinatorin
Tel.: 0381 / 381 1066
E-Mail: andrea.wehmer@rostock.de
https://rathaus.rostock.de/de/aemter/277685