Zum neuen Namensrecht - Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts ist am 1. Mai 2025 in Kraft.
Bitte nutzen Sie für die Buchung Ihres Wunschtermins im Standesamt Rostock unsere Online-Terminvergabe.
Wählen Sie Ihren Termin unter dem Reiter "Urkundenstelle" zum Anliegen "Erklärung zum Namen eines Kindes (nicht für Neugeborene!)".
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Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (E-Mail/Telefonnummer) an, damit wir Sie vor dem Termin kontaktieren können, sollten wir Rückfragen haben.
Wenn Sie das Internet nicht nutzen, erreichen Sie uns zwecks Terminvereinbarung unter:
Telefon: 0381 381 1477 (mit Anrufbeantworter, bitte hinterlassen Sie eine Nachricht)
HINWEIS
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt wird empfohlen, um die gewünschte Namensänderung zu prüfen und die benötigten Unterlagen zu klären:
E-Mail: urkundenstelle@rostock.de
Telefon: 0381 381 1477 (mit Anrufbeantworter, bitte hinterlassen Sie eine Nachricht)
Unter den folgenden Links finden Sie nützliche Informationen zum neuen Namensrecht:
Bundesministerium der Justiz: BMJ - Namensrecht
Namensgenerator: Namenskonfiguratoren - Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten E.V.