Geflügelpest: Aufstallungspflicht entfällt ab Mittwoch
Pressemitteilung vom
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat das noch bestehende Aufstallungsgebot für Geflügel in Rostock mit Wirkung von Mittwoch, 21. April 2021, aufgehoben. Das besagt eine Allgemeinverfügung.
Zur Verhinderung der Übertragung des Geflügelpest-Virus war ab 23. Februar 2021 eine generelle Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Rostocker Stadtgebiet verhängt worden. Zwischenzeitlich konnte als Risikogebiet nur noch der 500 Meter breite Uferstreifen um den Rostocker Breitling definiert werden. Auch diese Vorsichtsmaßnahme kann nun entfallen.