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Geflügelpest-Sperrbezirk aufgehoben - Teile von Rostock bleiben Beobachtungsgebiet

Pressemitteilung vom 19.03.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Aufstallungspflicht gilt weiterhin für das ganze Stadtgebiet

Der nach dem Nachweis der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand in Roggentin (Landkreis Rostock) auch für Teile von Rostock ausgewiesene Sperrbezirk kann nach Ablauf von 21 Tagen jetzt aufgehoben werden. Das regelt eine Allgemeinverfügung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Als Geflügelpest-Beobachtungsgebiet wird Brinckmannsdorf (Alt Bartelsdorf, Riekdahl, Weißes Kreuz, Waldeslust und Kassebohm) festgelegt, im Westen begrenzt vom Ufer der Warnow; im Norden begrenzt durch die Rövershäger Chaussee bis zum Autobahnkreuz Rostock-Ost; im Osten und im Süden bis zur Stadtgrenze.

Das bereits mit Allgemeinverfügung vom 24. Februar 2021 festgelegte Beobachtungsgebiet und die dazugehörigen Anordnungen sind von diesem Widerruf nicht betroffen und bleiben weiterhin bestehen. Dies gilt für Evershagen (Evershagen-Süd und Schutow; im Westen begrenzt durch die B103 und Messestraße), Schmarl (südlich der B105), Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt / Stadtweide, Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen und Peez.

Im Beobachtungsgebiet gelten besondere Anzeigepflichten und Maßnahmen, die in der Allgemeinverfügung detailliert beschreiben sind.

Die bereits seit dem 23. Februar 2021 geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Rostocker Stadtgebiet gilt auch weiterhin. Durch die Maßnahmen sollen Ansteckungen von Geflügel mit dem Influenzavirus vom Subtyp H5 durch Wildvögel verhindert werden.