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Impfangebote in der kommenden Woche mit und ohne Terminvereinbarung

Pressemitteilung vom 10.12.2021 - Umwelt und Gesellschaft

Kaum noch Wartezeiten, Online-Buchungen wieder möglich

Impfangebote ohne Terminvereinbarung gibt es auch in der kommenden Woche im Impfstützpunkt Lütten Klein im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss). Die Impfungen sind möglich:

Montag, 13. Dezember 2021, von 10 bis 18 Uhr
Dienstag, 14. Dezember 2021, von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 15. Dezember 2021, von 10 bis 18 Uhr
Donnerstag, 16. Dezember 2021, von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 17. Dezember 2021, von 10 bis 20 Uhr

Im Impfstützpunkt in der Universitäts-Bibliothek (Stadtmitte, Container Schwaansche Straße 3a) sind Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich:

Montag, 13. Dezember 2021, von 15 bis 20 Uhr
Mittwoch, 15. Dezember 2021, von 15 bis 20 Uhr
Freitag, 17. Dezember 2021, von 15 bis 20 Uhr

Nur noch zu Beginn der Impfzeiten ohne Terminvereinbarung muss mit einer Wartezeit gerechnet werden.

Vor der Impfung wird empfohlen, das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen vorab im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-impfen herunterzuladen (in vielen Sprachen vorhanden) und im Vorfeld zu lesen, auszufüllen und unterschrieben mitzubringen.

Ein Termin für Impfungen gegen COVID-19 kann auch vorab über die zentrale Termin-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Tel. 0385 2027-1115 oder unter der Internetadresse www.corona-impftermin-mv.de vereinbart werden. Die Impfungen mit Termin erfolgen im Impfstützpunkt Rostock im Einkaufszentrum Warnowpark (Lütten Klein, Rigaer Straße 5) im Erdgeschoss.

Derzeit steht der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung. Das Vakzin der Fa. BioNTech kann ausschließlich nur für Impfungen bei Unter-30-Jährigen und Schwangeren genutzt werden. Impfstoff der Fa. Johnson & Johnson steht derzeit nicht zur Verfügung.

Voraussetzung für die Impfung ist, dass kein akuter fieberhafter Infekt besteht. Eine nachgewiesene Corona-Infektion (positiver PCR-Befund oder Nachweis von Antikörpern) sollte mindestens vier Wochen zurückliegen. In diesem Fall ist nur eine Impfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes notwendig. Die entsprechenden Befunde sollten als Nachweis mitgebracht werden.

Impfungen werden ab dem zwölften Lebensjahr durchgeführt, dabei ist bis zum 16. Lebensjahr die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten notwendig. Der demnächst für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren angekündigte Impfstoff wird vermutlich zunächst noch nicht über die Impfstützpunkte zur Verfügung stehen. Hier sollten die Kinderarztpraxen konsultiert werden.