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Informationen über Versammlungsanmeldungen künftig online recherchierbar

Pressemitteilung vom 12.04.2022 - Rathaus

Informationen über bei der Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde angemeldete Versammlungen sind künftig im Internet recherchierbar. Darüber informiert das Stadtamt. Die Übersicht, die neben den Informationen zum Zeitpunkt und Ort bzw. Verlauf einer Versammlung enthält, erfasst auch das jeweilige Motto und die erwartete Zahl an Teilnehmenden. Enthalten sind Angaben zu allen Versammlungen, die innerhalb der 48-Stunden-Frist ordnungsgemäß angemeldet wurden.

Die Daten können unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden: www.rostock.de/versammlungen.

Dort besteht auch die Möglichkeit, über so genannte RSS-Feeds laufend über Neueintragungen informiert zu werden. Dazu kann der nachfolgende Link verwendet werden: RSS-Feed Versammlungen

Aufgabe einer Versammlungsbehörde ist es, auf der Grundlage des § 14 des Versammlungsgesetzes Anmeldungen über geplante Versammlungen entgegenzunehmen und dann unter Einbeziehung von Stellungnahmen ggf. beteiligter weiterer Behörden zu prüfen, ob die Versammlung wie beantragt stattfinden kann oder ob ggf. Auflagen erteilt werden müssen.

Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden allein im vergangenen Jahr insgesamt 434 Versammlungen angemeldet. Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 wurden jeweils 160 Versammlungen angemeldet.