Isolationsschreiben vom Gesundheitsamt nur noch nach persönlicher Anforderung
Pressemitteilung vom
Nur noch nach persönlicher Anforderung sendet das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock jetzt den an SARS-CoV-2 erkrankten Einwohnerinnen und Einwohnern ein Isolationsschreiben zu.
Die Dauer der Isolation war in der dritten Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Mai 2022 auf fünf Tage verkürzt worden, wenn die betroffene Person zuvor 48 Stunden keine Symptome mehr zeigte.
Zu dem Personenkreis, der ein Isolationsschreiben benötigt, gehören Arbeitnehmer, die für den Arbeitgeber eine Bescheinigung erbringen müssen sowie Betroffene, die gegen Corona ungeimpft bzw. unvollständig geimpft sind. Diese Personen können sich durch Vorlage des Isolationsschreibens ein Genesenen-Zertifikat ausstellen lassen.
Isolationsschreiben können ab sofort per E-Mail corona@rostock.de sowie unter den Telefonnummern 0381 381-5303, -5304 angefordert werden.