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Jugendschutzkontrollen auf der Hanse Sail: Sensibilisierung, Aufklärung und Kontrolle

Pressemitteilung vom 21.08.2019 - Umwelt und Gesellschaft

Auch während der diesjährigen Hanse Sail vom 8. bis 11. August 2019 gab es wieder Jugendschutzkontrollen. Dabei wurde bei einer Fünfzehnjährigen der Besitz von mehreren alkoholischen Getränken festgestellt. Nach § 9 des Jugendschutzgesetzes ist es Jugendlichen allerdings erst ab 16 Jahren erlaubt, Bier, Wein oder Sekt in der Öffentlichkeit zu konsumieren bzw. zu erwerben. Der Verkauf an Minderjährige sowie der Konsum von Spirituosen, den so genannten „harten“ alkoholischen Getränken, ist jungen Menschen unter 18 Jahren verboten.

Insgesamt 33 Verstöße aufgrund des Rauchens in der Öffentlichkeit mussten festgestellt werden. Mit 126 jungen Menschen wurden Aufklärungsgespräche geführt, denn auch der Konsum von E-Zigaretten wird bei jungen Menschen immer attraktiver. Hier wurde eine E-Zigarette durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AG Jugendschutz sichergestellt. Es folgt ein gemeinsames Aufklärungsgespräch mit den Eltern im Amt für Jugend, Soziales und Asyl.

Die Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz, eine Ämter übergreifende Arbeitsgruppe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, hat es sich auch in diesem Jahr wieder zur Aufgabe gemacht, über Jugendschutz relevante Themen aufzuklären. Hierzu wurden auf dem Hanse Sail-Gelände an zwei Tagen zahlreiche Gespräche mit jungen Menschen geführt, um über Suchtgefahren, die durch Alkohol- oder Nikotinkonsum entstehen können, aufzuklären. Im Rahmen dieser Kontrollen wurde auch über rechtliche Regelungen des Jugendschutzgesetzes informiert und inkorrektem Verhalten junger Menschen gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend begegnet.  Der Schutz der Jugend ist auf Großveranstaltungen besonders wichtig, da diese Events häufig mit erhöhtem Alkoholmissbrauch und Nikotinkonsum einhergehen.

Nicht nur das Thema Alkohol hat für die AG Jugendschutz einen hohen Stellenwert, auch der Umgang mit Tabakwaren und E-Zigaretten. Diese sind laut Jugendschutzgesetz § 10 erst ab 18 Jahren in der Öffentlichkeit gestattet. Leider ist diese gesetzliche Grundlage noch nicht allen Erwachsenen wie auch Jugendlichen bekannt. 2007 wurde die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben. Eine mündliche wie auch schriftliche Erlaubnis der Eltern ist hierbei nicht rechtsgültig, da das Jugendschutzgesetz eindeutig das Rauchen von Tabakwaren sowie Dampferzeugnissen in der Öffentlichkeit nicht vor 18 Jahren erlaubt.

Die AG Jugendschutz sieht ihre Schwerpunkte aber nicht nur in der Sensibilisierung von jungen Menschen, sondern richtet verstärkt das Augenmerkt auf die Gewerbetreibenden. Diese haben eine besondere Verantwortung, da sie die gesetzlichen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes konsequent umsetzen müssen. Für die diesjährige Hanse Sail wurde ein übersichtlicher Jugendschutzaushang der AG Jugendschutz an die Gewerbetreibenden verteilt, der alle wesentlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes beinhaltet. Die Nutzung des Aushangs wird auch außerhalb der Hanse Sail allen Gewerbetreibenden empfohlen und steht auf den Internetseiten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl unter der Adresse www.rostock.de/jugendundsoziales zum Download bereit.