Lange Straße ist jetzt Fahrradstraße
Pressemitteilung vom
Vorfahrt für Fahrräder - Zunächst Test für ein Jahr
Die Lange Straße ist jetzt eine Fahrradstraße. Was diesen Verkehrsversuch besonders auszeichnet: Es ist die erste Straße ihrer Art im Zentrum der Hanse- und Universitätsstadt, die die Verkehrsführung sowohl für Fahrrad- als auch Autofahrende neu denkt. Neben der entsprechenden Ausschilderung und Markierungen machen Plakate und Banner auf die neuen Regelungen aufmerksam, denn auch Anlieger können die Lange Straße weiterhin mit Kraftfahrzeugen befahren
„Ich freue mich, dass wir jetzt zusammen mit den Initiativen und Verbänden gemeinsam den Startschuss für das Pilotprojekt abgeben. Andere Städte machen es uns schon vor, welchen positiven Einfluss das haben kann“, so Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen. „Es würde mich sehr glücklich machen, wenn wir am Ende des Versuchs feststellen: Die Rostockerinnen und Rostocker steigen öfter aufs Rad und fühlen sich dabei sicherer im Straßenverkehr.“
Der Test ist zunächst auf ein Jahr begrenzt. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Realbeteiligung. Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen unterstreicht: „Wir suchen den direkten Austausch mit Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Verbänden. Denn klar ist: Das ist unser gemeinsames Projekt und wir müssen einander aufmerksam zuhören. Dazu gehört auch, beim Fahren aufeinander Rücksicht zu nehmen, egal mit welchem Fortbewegungsmittel.“ Auch ein Projektbeirat wird den Test begleiten. Mit Hilfe eines permanenten Monitorings werden nicht nur die Daten erfasst, sondern auch Erfahrungen gesammelt und gemeinsam ausgewertet.
Holger Matthäus, Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau, unterstreicht: „Die Fahrradstraße in der Langen Straße ist für mich ein wichtiger Meilenstein zur Fahrradstadt. In den nächsten Wochen werde ich viele weitere Maßnahmen mit meinen Ämtern umsetzen: Von der Einführung von Tempo 30 an wichtigen Radrouten, an denen keine sicheren Angebote für Radfahrende existieren bis zu weiteren Fahrradstraßen. Radfahren soll in Rostock sicherer und damit attraktiver werden. Auch Kindern und Senioren wollen wir das sichere Radfahren ermöglichen.“
Fahrradstraßen sind eine Form der Verkehrsführung, bei der Radfahrende auf den eigens gekennzeichneten Flächen vorrangig, auch nebeneinander, fahren dürfen. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist weiterhin möglich. Das Tempo auf der Straße bestimmt der Radverkehr, auch für Auto- und Motorradfahrende. Wie auch schon bisher dürfen Autos, Motorräder und Fahrräder maximal 30 Kilometer pro Stunde fahren. Mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ wird geregelt, dass nur Kraftwagen einfahren dürfen, die ein „Anliegen“ haben, z.B. ein anliegendes Grundstück oder Geschäft besuchen.
Der Leiter des Amtes für Mobilität Stefan Krause betont: „Die Neugestaltung der Langen Straße als Fahrradstraße bietet allen Verkehrsteilnehmenden eine klare gut erkennbare Verkehrsführung.“ Mit Hinweis auf den Modellversuch ergänzt er: „Wir sollten in Rostock zukünftig mehr wagen und ausprobieren.“
In einem weiteren Schritt ist gegen Ende Juni geplant, die Durchfahrten von und zur Straße Vogelsang zu sperren. Rettungs- und Einsatzfahrzeuge wären davon ausgenommen. Zur weiteren Verkehrsberuhigung wird die Langen Straße damit vom Durchgangsverkehr entlastet. Zu- und Abfahrten sind dann nur noch über die Kreuzung Am Kanonsberg /Beim Grünen Tor sowie die Querstraßen möglich.
Die Weiterentwicklung moderner Mobilitätsangebote ist ein wichtiger Baustein für das Ziel der Klimaneutralität. Bereits jetzt gibt es in Rostock fünf Bereiche mit Fahrradstraßen: Groß Kleiner Weg zwischen Lichtenhagen und Warnemünde, Kolumbusring als Verbindung zum S-Bahnhof Lütten Klein, Am Bahnhof Bramow, Dr.-Lorenz-Weg und der Radschnellweg am Campus Südstadt zwischen Satower Straße und Erich-Schlesinger-Straße.
In diesem und dem nächsten Jahr sollen weitere Fahrradstraßen in Rostock eingerichtet werden. Aktuell in Planung sind im Amt für Mobilität folgende Straßen: Stephan-Jantzen-Ring, Tiergartenallee, Stadthafen, Elmenhorster Weg, Theodor-Körner-Straße, Groß Schwaßer Weg, Damerower Weg, Groß Stover Straße, Schwaaner Landstraße und Riekdahler Weg.
Auf Fahrradstraßen gelten folgende Regeln:
- Grundsätzlich: Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden!
Hinweis für Radfahrende
- Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen weiterhin auf dem Gehweg fahren, da sie als Fußgänger*innen gelten.
- Das Rechtsfahrgebot bleibt bestehen.
- Die Gehwege sind weiterhin den Fußgänger*innen vorbehalten.
Hinweise für Autofahrende
- Autofahrende nehmen besondere Rücksicht auf den Radverkehr
- Radfahrende dürfen überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.
- Parken ist an den vorgesehenen Stellen erlaubt.
Ausführliche Informationen unter www.rostock.de/fahrradstrassen