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Fahrradstraßen in Rostock

Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen wollen wir das Radfahren in unserer Stadt noch attraktiver und sicherer gestalten. Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Die gesamte Fahrbahn ist dann Radweg und kann von den Radfahrenden befahren werden. Sie dürfen die volle Breite der Straße nutzen und sogar nebeneinander fahren. Das erlaubt, dass Radfahrende sich gegenseitig sicher überholen können und ein größerer Abstand zu parkenden Autos eingehalten werden kann. Gleichzeitig können durch die Einrichtung einer Fahrradstraße Konflikte mit Zufußgehenden reduziert werden. Das Rechtsfahrgebot gilt es jedoch weiterhin zu beachten.

Der Kfz-Verkehr ist in einer Fahrradstraße eindeutig dem Radverkehr untergeordnet und häufig sogar gar nicht zugelassen. Kfz dürfen eine Fahrradstraße nur benutzen, wenn dies ausdrücklich über ein Zusatzzeichen wie "Anlieger frei" oder "Kfz frei" gestattet ist. Indem nur der notwendigste Quell- und Zielverkehr zugelassen wird, trägt eine Fahrradstraße zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs und somit zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrenden bei.

Kraftfahrer*innen müssen sich in Fahrradstraßen dem Radverkehr anpassen und dürfen diesen nicht gefährden oder behindern. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30. Dort, wo Kraftfahrer*innen Radfahrende nicht sicher und mit einem Abstand von 1,5m überholen können, haben sie sich dem Tempo der Radfahrenden anzupassen und ggf. weniger als 30 km/h zu fahren. Es gilt also: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit! Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Gebot.

Die Vorteile einer Fahrradstraße liegen also auf der Hand: sie schaffen viel Platz für den Radverkehr, verleihen ihm Vorrang und machen ihn somit sicherer. Des Weiteren lassen sich Fahrradstraßen in der Regel mit einfachen Mitteln, kostengünstig und zügig realisieren. Nach der verkehrsrechtlichen Anordnung müssen lediglich neue Schilder aufgestellt werden. 

Einen kleinen RADgeber zum Herunterlade mit den wichtigsten Regeln, die in einer Fahrradstraße zu beachten sind, findet ihr im Downloadbereich weiter unten.

Bestehende Fahrradstraßen

Im Rostocker Stadtgebiet gibt es bereits einige Fahrradstraßen. Sicherlich seid ihr die ein oder andere bereits gefahren:

  • Lange Straße
  • Tiergartenallee
  • Theodor-Körner-Straße
  • Groß Kleiner Weg zwischen Lichtenhagen und Warnemünde
  • Kolumbusring als Verbindung zum S-Bahnhof Lütten Klein
  • Am Bahnhof Bramow
  • Dr. Lorenz Weg
  • Radschnellweg Campus Südstadt zwischen Satower Str. und Erich-Schlesinger-Straße

In den kommenden Jahren wollen wir zahlreiche weitere Fahrradstraßen realisieren. In der Rubrik "Geplante Fahrradstraßen" erhaltet ihr einen Überblick, welche Straßen geplant sind und könnt euch über den Planungsstand informieren.

In sehr prominenter Lage wird die Lange Straße ab Mai diesen Jahres im Rahmen eines einjährigen Verkehrsversuchs testweise zur Fahrradstraße umgestaltet. Alle Informationen zu dem Modellprojekt erhaltet ihr hier.

Modellprojekt Lange Straße

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Teaser Lange Straße

Fahrradstraßen in Planung

Hier finden Sie eine Übersicht der zukünftig geplanter Fahrradstraßen.
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