Öffentliche Impfangebote gegen COVID-19 in der kommenden Woche
Pressemitteilung vom
Impfangebote gegen COVID-19 ohne Terminvereinbarung gibt es in der kommenden Woche im Impfstützpunkt Lütten Klein im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss) zu folgenden Zeiten:
Dienstag, 8. März 2022, von 12 bis 18 Uhr,
Mittwoch, 9. März 2022, von 12 bis 18 Uhr,
Donnerstag, 10. März 2022, von 12 bis 18 Uhr und
Freitag, 11. März 2022, von 12 bis 18 Uhr.
Eine Terminvereinbarung für Impfungen gegen COVID-19 im Impfstützpunkt Lütten Klein kann auch vorab über die zentrale Termin-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Tel. 0385 2027-1115 oder unter der Internetadresse www.corona-impftermin-mv.de erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ab 12 Jahren ist nicht erforderlich.
Im Impfstützpunkt in der Universitäts-Bibliothek (Stadtmitte, Container Schwaansche Straße 3a) sind Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich:
Mittwoch, 9. März 2022, von 12 bis 18 Uhr und
Freitag, 11. März 2022, von 12 bis 18 Uhr.
Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow
Kurt-Schumacher-Ring 160, 18146 Rostock-Dierkow
Freitag, 11. März 2022, von 12 bis 16 Uhr (ohne Termin, nur BioNTech und Moderna)
Impfungen für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren bietet der Impfstützpunkt Lütten Klein im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss) freitags zwischen 12 und 18 Uhr an. Diese Impfungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die zentrale Termin-Hotline und werden von Kinderärzten und mit dem speziellen Impfstoff der Fa. BioNTech für Kinder durchgeführt.
Vor der Impfung wird empfohlen, das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen vorab im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-impfen herunterzuladen (in vielen Sprachen vorhanden) und im Vorfeld zu lesen, auszufüllen und unterschrieben mitzubringen.
Es stehen Impfstoffe der Firmen BioNTech, Moderna und Novavax zur Verfügung.
Das Vakzin der Fa. Moderna wird für Unter-30-Jährige nicht empfohlen. Novavax ist zur Grundimmunisierung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zugelassen, jedoch nicht zur Auffrisch- bzw. Boosterimpfung.
Voraussetzung für die Impfung ist, dass kein akuter fieberhafter Infekt besteht. Ein Abstand zu Lebendimpfungen von 14 Tagen muss eingehalten werden. Für Nuvaxovid ® (Novavax) muss ein Abstand von 14 Tagen zu allen Impfungen eingehalten werden. Eine nachgewiesene Corona-Infektion (positiver PCR-Befund oder Nachweis von Antikörpern) sollte mindestens vier Wochen zurückliegen. In diesem Fall ist nur eine Impfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes notwendig. Die entsprechenden Befunde sollten als Nachweis mitgebracht werden. Booster-Impfungen ohne Terminvereinbarung können frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung oder Infektion erfolgen.
Impfungen werden ab dem fünften Lebensjahr durchgeführt, dabei ist bis zum 16. Lebensjahr die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten notwendig.