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Lange Straße bleibt Fahrradstraße

Pressemitteilung vom 03.04.2023 - Wirtschaft und Verkehr


Seit Mai 2022 erprobt das Amt für Mobilität die Umsetzung einer Fahrradstraße in der Langen Straße. Im Rahmen des einjährigen Verkehrsversuchs wurden die verkehrlichen Auswirkungen und Verhaltensweisen genau beobachtet und bewertet. Das Ergebnis zeigt: Die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Rad- und Kfz-Fahrende erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und erst eine kritische Masse an Radfahrenden auf der Fahrbahn führt zu einem gesteigerten Sicherheitsempfinden. Trotz klarem rechtlichen Vorrang für den Radverkehr kam es zu knappen Überholmanövern und Drängeln durch einige Kfz-Fahrende. Dennoch sieht das Amt für Mobilität in der Fahrradstraße eine Verbesserung der Radverkehrsführung. Insbesondere im Vergleich zur vorherigen Verkehrsführung, wo Rad- und Kfz-Verkehr sich zwar ebenfalls die Fahrbahn teilten, dies jedoch nicht von allen Verkehrsteilnehmern verstanden wurde. Dank der Fahrradstraße gibt es nun mehr Klarheit. Weiterhin konnten Gefahrensituationen zwischen ein-und ausparkenden sowie abbiegenden PKW und Radfahrenden reduziert werden.

„Wir sehen einen leicht positiven Trend bei den Nutzungszahlen und gehen davon aus, dass sich dieser in der bevorstehenden Radfahrsaison fortsetzen wird“, so Umweltsenatorin Dr. Ute Fischer-Gäde. Im Ergebnis entschied die Stadtverwaltung, dass die Lange Straße auch nach Beendigung des Verkehrsversuchs ab dem 1. Mai eine Fahrradstraße bleiben wird. „Mobilitätsverhalten ändert sich nur langsam und so erhoffen wir uns von der Verstetigung auch ein wachsendes Bewusstsein und eine Gewöhnung an das neue Miteinander in der Langen Straße“, sagt Stefan Krause, Leiter des Amtes für Mobilität. „Mit zusätzlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn werden wir noch deutlicher auf die Fahrradstraße und den Vorrang des Radverkehrs aufmerksam machen“. Auch nach dem Verkehrsversuch wird das Amt für Mobilität das Mobilitätsverhalten in der Langen Straße genau im Blick behalten und bewerten, ob perspektivisch eine getrennte Führung notwendig ist.

Letztlich sind neben einer guten Infrastruktur auch ein regelkonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden sowie gegenseitige Rücksichtnahme für die Sicherheit im Straßenverkehr maßgeblich. Kfz und Rad teilen sich die Fahrbahn, wobei der Radverkehr Vorrang hat und Kfz-Fahrende sich dessen Tempo anpassen müssen. Bei Überholvorgängen ist der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Die Nutzung des Gehwegs ist Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten, Räder müssen dort geschoben werden.