Rostock kein Geflügelpest-Beobachtungsgebiet mehr – Aufstallung weiterhin notwendig
Pressemitteilung vom
Alle Regelungen zu einem Geflügelpest-Beobachtungsgebiet in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind ab morgen, Sonnabend, 27. März 2021, aufgehoben. Darüber informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 24. Februar und 18. März 2021 sind damit aufgehoben.
Weiterhin Bestand hat jedoch die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Schutz vor der Geflügelpest Geflügel haltende gewerbliche Betriebe haben ihr Geflügel aufgrund der Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2021 weiterhin aufzustallen.