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Schriftliches Antragsverfahren zum Führerscheinumtausch startet – Formular im Internet und in den Ortsämtern

Pressemitteilung vom 09.02.2022 - Wirtschaft und Verkehr / Rathaus

Aufgrund des starken Zuspruchs hat die Stadtverwaltung das Antragsverfahren zum Führerscheinumtausch jetzt auf eine schriftliche Variante umgestellt.

Rostockerinnen und Rostocker der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964, die noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs sind, sollten den Umtausch ihres Dokuments ab sofort auf dem Postweg beantragen. Ein persönlicher Besuch im Stadtamt ist künftig nur noch zur Abholung der neuen Fahrerlaubnis erforderlich.

Die Stadtverwaltung reagiert damit auf den Antragsstau und macht den Terminkalender der Führerscheinstelle frei für die Einwohnerinnen und Einwohner, deren Anliegen tatsächlich nur im persönlichen Gespräch bearbeitet werden können.

Dazu Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski: „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass es nicht klug und auch nicht leistbar ist, den Pflichtumtausch alter Führerscheine ganz klassisch über persönliche Vorsprache der Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtamt abzuwickeln. Bis 2033 geht es hier um gut 80.000 Rostockerinnen und Rostocker, die einen neuen Führerschein benötigen. Wir haben uns deshalb entschieden, den gesamten Pflichtumtausch auf ein schriftliches Verfahren umzustellen. Die Einwohnerinnen und Einwohner können den Umtausch also ab sofort bequem am heimischen Küchentisch erledigen, und wir als Verwaltung können die Anträge effizient im Backoffice abarbeiten. Hierfür werden wir zusätzliches Personal abstellen. Parallel ist eine komplett digitale Lösung in Vorbereitung, das wird jedoch leider noch etwas dauern. Bis dahin gibt uns das schriftliche Verfahren aber immerhin die Chance, im Kalender endlich wieder Termine anzubieten für die Menschen, deren Fälle sehr dringend oder kompliziert sind.“

Im Detail sieht das Verfahren ab sofort wie folgt aus: Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1964 gehört, kann auf der Internetseite der Stadtverwaltung www.rostock.de/Stadtamt unter der Rubrik „Führerscheinstelle“ das Antragsformular zum Führerscheinumtausch im PDF-Format herunterladen. Das Formular lässt sich dann am PC digital und einfach ausfüllen. Der fertige Antrag ist danach auszudrucken und mit einigen Anlagen gemäß einer Checkliste per Post an das Stadtamt, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, zu senden.

Zusätzlich werden Antragsformulare auch in den Ortsämtern ausgelegt und können handschriftlich ausgefüllt werden. Nach Bearbeitung des Antrages wird der neue Scheckkarten-Führerschein in der Bundesdruckerei hergestellt. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden benachrichtigt, sobald das neue Dokument im Stadtamt bereitliegt. Bei Abholung muss abschließend nur noch die alte Fahrerlaubnis entwertet und die Verwaltungsgebühr (im Regelfall 25,30 Euro) bezahlt werden, damit der neue EU-Führerschein ausgehändigt werden kann.

Mit dem Start des schriftlichen Antragsverfahrens entfällt im Gegenzug die Möglichkeit, einen persönlichen Termin für den Führerschein-Pflichtumtausch im Stadtamt zu buchen. Die hierfür bereits reservierten Termine entfallen ersatzlos.

Für alle anderen Führerscheinangelegenheiten stehen damit wieder zahlreiche freie Termine zur Verfügung und können in Kürze gebucht werden. Alle Einwohnerinnen und Einwohner, deren alter Termin nun unnötig geworden ist, werden per E-Mail oder Telefon informiert und auf das neue Verfahren hingewiesen. Die Verwaltung bittet die Betroffenen hierfür um Verständnis.

Die aktuell zur Antragstellung vorgesehenen Altersjahrgänge 1953 bis 1964 werden gebeten, die Unterlagen möglichst sorgfältig auszufüllen und vollständig einzureichen, um nötige Rückfragen zu vermeiden.

Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt sechs bis acht Wochen, in dieser Zeit ist von Nachfragen zum Sachstand abzusehen. Alle anderen Altersgruppen sind auch weiterhin dazu aufgerufen, mit der Antragstellung zu warten, bis ihr jeweils gültiger Umtauschtermin näher rückt.

Pflichtumtausch der Führerscheine

Elektronisches Formular Zur Antragsstellung