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Schulanmeldungen für Rostocker Erstklässler jetzt online

Pressemitteilung vom 16.09.2020 - Bildung und Wissenschaft

Die Einschulungsanmeldungen für das Schuljahr 2021/2022 erfolgen in diesem Jahr über das Internet. Eigens dafür wurde ein entsprechendes Verfahren eingerichtet. Darüber informiert Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters. „Damit vermeiden wir nicht nur unnötige persönliche Kontakte während der aktuellen Pandemie, sondern wir erleichtern auch den Eltern und Sorgeberechtigten die Erfüllung ihrer Anmeldepflicht.“

„In den Vorjahren musste die Anmeldung persönlich in der Schule erfolgen“, so Senator Steffen Bockhahn. „In diesem Jahr erhalten alle Eltern und Sorgeberechtigten die benötigten Anmeldeinformationen ab dem 23. September 2020 per Brief.“ Das Schreiben enthält nicht nur die Internetadresse, sondern auch ein individuelles Zugangspasswort sowie ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren. Enthalten sind auch Hinweise zum Aufnahmeverfahren, zur Schuleingangsuntersuchung, zur Anmeldung in einem Hort sowie zur Ausstellung des kostenfreien SchülerTickets. Der Anmeldebogen kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Es ist aber auch eine Rücksendung per Post möglich.

Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 sechs Jahre alt werden (Regeleinschulung). Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Für Kinder, die für das Schuljahr 2020/21 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht für das Schuljahr 2021/22 (Einschulung nach Zurückstellung).

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind (vorzeitige Einschulung). Dazu ist ein schriftlicher Antrag an die örtlich zuständige Grundschule zu richten, der neben einer Begründung auch ein medizinisches Gutachten enthält.

Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden (Zurückstellung). Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig.

Wer in Rostock eine nicht örtlich zuständige Schule besuchen möchte, also zum Beispiel im Landkreis Rostock wohnt, muss eine schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Heimatgemeinde vorlegen können. Um im Anmeldeverfahren Berücksichtigung zu finden, sollte ein entsprechender Anmeldebogen über die E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de angefordert werden.

Alle Informationen rund um die Einschulung sind im Internet unter der Adresse www.rostock.de/einschulung zusammengefasst. Nachfragen beantwortet das Schulverwaltungsamt unter der E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de.