Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben
Hauptaufgabe der Abteilung verkehrsbehördliche Aufgaben ist die Durchsetzung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Dazu werden Maßnahmen zur Verkehrsbeschilderung, zu Fahrbahnmarkierungen, zum Parken, zur Verkehrslenkung, zur Verkehrsführung bei Baustellen und Großveranstaltungen sowie Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum bearbeitet, geprüft und mittels straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen umgesetzt.
Bewohnerparkgebiet
Die Rostocker Innenstadt ist in mehrere Bewohnerparkgebiete aufgeteilt. Sie reichen von der Nördlichen Altstadt bis zur Kröpeliner Tor Vorstadt. Für Warnemünde wurden eigene Bewohnerparkgebiete angelegt.
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Parkerleichterungen
Für alle Parkerleichterungen gilt:Die Ausnahmegenehmigungen für schwerbehinderte Menschen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Der berechtigte Personenkreis kann diese Ausnahmegenehmigungen auch ohne Führerschein erhalten. Die Parkerleichterung ist also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern an die mitfahrende schwerbehinderte Person. Der Parkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
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Sondernutzung öffentlicher Straßen
Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. ( § 21 StrWG M-V). Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Rostock. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
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Parken