Lebenslage Tier-, Pflanzen- und Naturschutz
Folgende Leistungen wurden zum Thema Tier-, Pflanzen- und Naturschutz gefunden:
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Artenschutzrechtliche Genehmigungen
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen.
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Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
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Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines Schutzzeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
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Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
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Beseitigung oder Beschädigung landesgesetzlich geschützter Bäume beantragen
Wenn Sie einen Baum fällen, zurückschneiden oder anderweitig beschädigen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen
Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.
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Landschaftsschutzgebiete Festsetzung
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist ... Zur Dienstleistung
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Pflanzenschutz: Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung beantragen
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, oder Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen entsprechenden Sachkundenachweis.
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