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Lebenslage Tier-, Pflanzen- und Naturschutz


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Folgende Leistungen wurden zum Thema Tier-, Pflanzen- und Naturschutz gefunden:


  • Artenschutzrechtliche Genehmigungen

    Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen.

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  • Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

    Zur Dienstleistung

  • Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines Schutzzeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Zur Dienstleistung

  • Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

    Zur Dienstleistung

  • Beseitigung oder Beschädigung landesgesetzlich geschützter Bäume beantragen

    Wenn Sie einen Baum fällen, zurückschneiden oder anderweitig beschädigen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

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  • Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen

    Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.

    Zur Dienstleistung

  • Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist ... Zur Dienstleistung

  • Pflanzenschutzmittel: Anerkennung einer Versuchseinrichtung für die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

    Wenn Sie eine nicht amtliche Versuchseinrichtung, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet wird, amtlich anerkennen lassen möchten, können Sie dies per Antrag tun.

    Zur Dienstleistung

  • Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung in einem anderen Anwendungsgebiet beantragen

    Der Pflanzenschutzdienst kann auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten genehmigen.

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  • Pflanzenschutzmittel: Genehmigung zur Ausbringung von der Luft aus beantragen

    Pflanzenschutzmittel-Anwendungen mit Luftfahrzeugen sind grundsätzlich verboten. Nur mit einer Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes darf dieser erfolgen.

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  • Pflanzenschutzmittel: Sachkundenachweis für deren Abgabe beantragen

    Eine Person benötigt einen Sachkundenachweis, wenn sie Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.

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  • Pflanzenschutzmittel: Sachkundenachweis für die Anwendung und Anwendungsberatung beantragen

    Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, oder Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen entsprechenden Sachkundenachweis.

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