Home
Navigation

Lebenslage Tier-, Pflanzen- und Naturschutz


Folgende Leistungen wurden zum Thema Tier-, Pflanzen- und Naturschutz gefunden:


  • Artenschutzrechtliche Genehmigungen

    Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen.

    Zur Dienstleistung

  • Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.

    Zur Dienstleistung

  • Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines Schutzzeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Zur Dienstleistung

  • Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

    Zur Dienstleistung

  • Beseitigung oder Beschädigung landesgesetzlich geschützter Bäume beantragen

    Wenn Sie einen Baum fällen, zurückschneiden oder anderweitig beschädigen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen

    Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.

    Zur Dienstleistung

  • Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist ... Zur Dienstleistung

  • Pflanzenschutz: Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung beantragen

    Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, oder Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen entsprechenden Sachkundenachweis.

    Zur Dienstleistung