Lebenslage Tierschutz
Folgende Leistungen wurden zum Thema Tierschutz gefunden:
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Betäuben oder Töten von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen
Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten, müssen gegenüber der zuständigen Behörde einen Sachkundenachweis erbringen.
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Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen
Sie müssen für Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen eine Zulassung beantragen, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln wollen.
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Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften beantragen
Sie müssen eine Erlaubnis beantragen, wenn Sie Tiere, Zuchtmaterial, tierische Erzeugnisse oder Lebensmittel bestimmter Kategorien ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland verbringen.
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Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen
Bei Kälbern für die Mast kann das bindegewebige Endstück des Schwanzes gekürzt werden, um Schwanzspitzennekrosen zu verhindern.
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Erlaubnis zum Kürzen von Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen
Für das Kürzen der Schnabelspitze beim Nutzgeflügel ist eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig.
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Förderung: Zuwendung für die Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen beantragen
Um der unkontrollierten Vermehrung von freilebenden herrenlosen Katzen entgegenzuwirken, kann Ihre Organisation bei der Kastration bzw. Sterilisation dieser Katzen unterstützt werden.
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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren: Erlaubnis beantragen
Sie bekämpfen gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge? Dann benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
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Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren: Sachkundenachweis beantragen
Wenn Sie beruflich Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.
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Schlachtung: Weisungsbefugte verantwortliche Person für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen beim Schlachten benennen
Sie oder Ihr Betrieb schlachten mindestens 50 Großvieheinheiten wöchentlich oder stellen Arbeitskräfte bereit, die Schlachttiere zuführen, betäuben oder entbluten? Dann müssen Sie aus Tierschutzgründen einen weisungsbefugten Verantwortlichen benennen.
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Schlachtung ohne Betäubung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Das Schlachten eines Tieres ist in Deutschland grundsätzlich nur mit geeigneter Betäubung erlaubt. Ausnahmen zur Gewährleistung der Religionsfreiheit sind möglich, sind aber genehmigungspflichtig.
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Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
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Tiergehege: Errichtung anzeigen
Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
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Tiergehege: Erweiterung oder wesentliche Änderung anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
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Tierheim: Erlaubnis zur Tierhaltung beantragen
Wer in Deutschland Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung hält, darf dies nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde tun.
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Tierquälerei melden
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Tierschutzrechtliche Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt. Hinweise auf Tierquälerei oder Tiermisshandlung sind der zuständigen Behörde mitzuteilen.
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Tierschutzbeauftragter: Bestellung melden
Sie führen in Ihrer Einrichtung oder Ihrem Betrieb Tierversuche durch, halten oder züchten Versuchstiere? Dann müssen Sie als verantwortliche Person eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten bestellen und diese der zuständigen Stelle anzeigen.
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Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen
Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung... Zur Dienstleistung
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Tierversuche: Genehmigung beantragen
Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen... Zur Dienstleistung
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Tierzucht, Tierhaltung und Tierhandel: Erlaubnis beantragen
Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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Versuchsvorhaben an Wirbeltieren: Genehmigung beantragen
Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, benötigt die Genehmigung der zuständigen Behörde.
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