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Lebenslage Jagdwesen


Folgende Leistungen wurden zum Thema Jagdwesen gefunden:


  • Dokumentierung von Jagdabschüssen

    Durch den Jagdausübungsberechtigten sind für jedes abgelaufene Jagdjahr die Abschusszahlen bis zum 10. April des darauffolgenden Jagdjahres an die zuständige untere Jagdbehörde zu melden.

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  • Förderung: Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe beantragen

    Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt aus Mitteln der Jagdabgabe Zuwendungen zur Förderung des Jagdwesens in Mecklenburg-Vorpommern.

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  • Jagderlaubnis beantragen

    Jagdausübungsberechtigte können Jagdgästen eine Jagderlaubnis erteilen. Ein Jagdgast ist nicht Jagdausübungsberechtigter im Sinne der jagdgesetzlichen Bestimmungen. Eine... Zur Dienstleistung

  • Jagdschein: Änderung beantragen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.

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  • Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen

    Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

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  • Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.  Zur Dienstleistung

  • Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein: Verlängerung des Jahresjagdscheins beantragen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen. 

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  • Jagdschein: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen. 

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  • Jagdschein für Ausländer beantragen

    Wer die Jagd in der Bundesrepublik Deutschland ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.

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  • Jagdschein für Falkner beantragen

    Wer die Falknerei ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sowie eines gültigen Falknerjagdscheines sein.

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  • Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendjagdschein eintragen lassen.

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  • Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen

    Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

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  • Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Jugendjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

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  • Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendjagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Wenn Ihnen der Jugendjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresjagdscheins für Jugendliche abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jugendjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

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  • Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen

    Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder eingeschränkte Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

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  • Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen

    Wenn Sie einen Jagdschein beantragen möchten, müssen Sie vorher einen Jägerprüfung bestanden haben. Hierfür können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

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  • Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen

    Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist, durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen.

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  • Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen

    Die Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen erfolgt durch die Jagdbehörde an den Jagdausübungsberechtigten.

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