Lebenslage Entnahme / Ableiten von Wasser
Folgende Leistungen wurden zum Thema Entnahme / Ableiten von Wasser gefunden:
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Benutzung eines Gewässers: Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen
Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis oder Bewilligung. Bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Gewässer schon vorher benutzen dürfen.
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Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts abgeben
Wenn Sie Wasser direkt aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer (keine Küstengewässer) entnehmen, sind Sie gegebenenfalls wasserentnahmeentgeltpflichtig.
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Grundwasser: Bewilligung für die Entnahme beantragen
Wenn Sie Grundwasser entnehmen möchten, können Sie eine wasserrechtliche Bewilligung bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
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Grundwasser: Entnahme melden
Die erlaubnisfreie Entnahme von Grundwasser ist anzuzeigen.
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Grundwasser: Erlaubnis für die Entnahme beantragen
Wenn Sie Grundwasser entnehmen möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
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Wasser aus oberirdischen Gewässern: Bewilligung für die Entnahme und das Ableiten beantragen
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Bewilligung bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
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Wasser aus oberirdischen Gewässern: Erlaubnis für die Entnahme und das Ableiten beantragen
Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
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