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Lebenslage 4. Adoption


Folgende Leistungen wurden zum Thema 4. Adoption gefunden:


  • Adoption: Einsicht in die Vermittlungsakte beantragen

    Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.

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  • Adoption: Einwilligung der Eltern

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die... Zur Dienstleistung

  • Adoption: Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen

    Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, müssen die leiblichen Eltern und das Kind einwilligen. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen. Das zuständige Jugendamt muss zum Verfahren beraten und belehren.

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  • Adoption eines ausländischen Kindes: Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen

    Wenn Sie ein Kind in einem Staat adoptiert haben, nach dessen Recht lediglich eine schwache Adoption vorgesehen ist, können Sie die Adoption von einem deutschen Familiengericht in eine Adoption nach deutschem Recht umwandeln lassen.

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  • Adoption eines ausländischen Kindes beurkunden lassen

    Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die... Zur Dienstleistung

  • Adoption eines deutschen Kindes beurkunden lassen

    Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im... Zur Dienstleistung

  • Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt beantragen

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

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  • Adoption eines Volljährigen beantragen

    Wenn Sie einen volljährigen Menschen adoptieren möchten, können Sie und der bzw. die Anzunehmende dies beim Amtsgericht  - Familiengericht – beantragen

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  • Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben.

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