Stundung der Gewerbesteuer möglich - Stundungszinsen können temporär entfallen
Pressemitteilung vom
Stundungsanträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von knapp einer Mio. Euro und Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen in einem Umfang von 1,5 Mio. Euro wurden in den vergangenen Tagen an die Stadtverwaltung gerichtet. Darüber informiert das Finanzverwaltungsamt.
Die derzeitige krisenhafte Situation in Folge der Corona-Pandemie bedroht die Existenz zahlreicher Unternehmen in Stadt und Land. Als Beitrag zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit hatte die Stadtverwaltung auf die Möglichkeit hingewiesen, Anträge auf zeitweilige Stundung der Gewerbesteuer zu stellen.
Dazu Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen: "Es ist in unser aller Interesse, das Überleben der Betriebe zu sichern und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Neben den Hilfen von Bund und Land können und wollen auch wir als Kommune einen wirksamen Beitrag leisten. Deshalb werden wir bei betroffenen Unternehmen die Fälligkeit von Steuerzahlungen deutlich verschieben, um die Liquidität der Firmen in dieser schweren Zeit zu schonen."
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, ergänzt: "Die betroffenen Unternehmen sind unter großem Druck. Sie brauchen Hilfe, und das möglichst zügig und unbürokratisch. Das Steuerrecht gilt natürlich weiterhin. Aber wir werden bei der Antragsprüfung der aktuellen, besonderen Situation, die sich aus der Corona-Krise ergibt, Rechnung tragen. Auch werden wir offensiv von der Option Gebrauch machen, auf die Festsetzung der dabei sonst üblichen Stundungszinsen zu verzichten."
Jeder Einzelfall wird geprüft, wobei beabsichtigt ist, die Nachweisführung durch die Unternehmen zu vereinfachen. Beträge können zunächst bis zum 31. August 2020 gestundet werden. Eine generelle Aussetzung der Gewerbesteuer für bestimmte Branchen oder gar für alle Unternehmen ist gesetzlich jedoch nicht möglich.
Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer sind zu richten an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Finanzverwaltungsamt
St.-Georg-Straße 109, Haus 1
18055 Rostock
oder
E-Mail: steuern@rostock.de
Nach Eingang der Stundungsanträge setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit den Antrag Stellenden in Verbindung. Ebenfalls möglich sind Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2020. Diese sind an das zuständige Finanzamt zu richten.