Zu Ihrer Suche nach "*" wurden 1715 Dienstleistungen gefunden
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Alkoholsteuer beim Abfindungsbrennen bezahlen
Wenn Sie Alkohol in sogenannten Abfindungsbrennereien herstellen, müssen Sie Alkoholsteuer bezahlen. Zur Dienstleistung
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Alkoholsteuer bezahlen
Wenn Sie Alkohol oder alkoholhaltige Waren herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholsteuer bezahlen. Zur Dienstleistung
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Alkopopsteuer Erhebung
Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen. Zur Dienstleistung
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Alleinerbschein beantragen
Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen. Zur Dienstleistung
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Alleinerbschein einziehen
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden. Zur Dienstleistung
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Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden. Zur Dienstleistung
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Als Wahlhelfer verpflichtet werden
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Zur Dienstleistung
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Altlasten- oder Bodenschutzkataster: Auskunft beantragen
Im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V sind Informationen zu altlastenverdächtigen Flächen, Verdachtsfällen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen, Brachflächen, devastierten Flächen und Erosionsereignissen erfasst.  Zur Dienstleistung
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Ambulanter Pflegedienst: Zulassung beantragen
Wenn Sie eine Pflegeeinrichtung (Pflegedienst oder Pflegeheim) gründen wollen, müssen Sie die Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes (PflegeVG = Sozialgesetzbuch XI)... Zur Dienstleistung
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Amtliche Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.  Zur Dienstleistung





