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Fördermöglichkeiten E-Mobilität

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert die Elektrifizierung von Fahrzeugen im sozialen Bereich. Dafür werden von 2020 bis 2022 Fördermittel zur Verfügung gestellt. 

Förderfähig sind Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind und auch Leasinggeber, die Fahrzeuge an diese Organisationen verleasen. Gefördert wird die Beschaffung von batterieelektrischen Neufahrzeugen und der Aufbau von Ladeinfrastruktur. 

Für kleinere Organisationen und Unternehmen erfolgt eine pauschale Förderung von 10.000 € pro Fahrzeug, wobei der Umweltbonus ebenso in Anspruch genommen werden kann. Ebenso kann die Förderung von der dazugehörigen Ladeinfrastruktur beantragt werden.

Für andere Organisationen und Unternehmen werden zwischen 40% und 60% der Mehrkosten übernommen. Die Ladeinfrastruktur wird allerdings nicht gefördert, andere Zuschüsse des BMVI oder auf Landesebene zur Förderung von Ladeinfrastruktur können aber genutzt werden. Ebenso kann der Umweltbonus angerechnet werden. 

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal easyonline: https://foerderportal.bund.de/easyonline/(BMU --> Förderung von FuE-Projekten zur Elektromobilität --> Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" des BMU)

Deaails zum Förderprogramm sind hier zu finden: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial&mobil

Gefördert wird ab dem 24.11.2020 durch den Bund der Kauf und die Errichtung von privaten Ladestationen.

Anträge für Ladestationen im nicht öffentlichen Bereich (Ladestation steht auf einem privaten Grundstück, das nur von einem begrenzten Personenkreis benutzt werden kann) können von Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und auch Bauträgern gestellt werden.

Die Förderung umfasst folgende Bedingungen und Schwerpunkte:

  • Ein Zuschuss von pauschal 900 € pro Ladepunkt bei Gesamtkosten von mindestens 900 €
  • Kauf und Errichtung (z.B. Netzanschluss, Erdarbeiten) der Ladestationen 
  • Ladestationen mit einer Ladeleistung von 11 kW
  • Ladestation ist intelligent und steuerbar
  • Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien
  • Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf gestellt werden

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier

Der Kauf von Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In Hybridfahrzeugen wird mit dem Umweltbonus gefördert.

Dieser wurde im Februar 2020 von der Bundesregierung erhöht. 

Beim Kauf eines Batterieelektrofahrzeuges mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 € beträgt der Bundesanteil 6.000 € und der Herstelleranteil 3.000 €. Die Kaufprämie betragt insgesamt 9.000 €.

Für Plug-In-Hybride mit einem Netto-Listenpreis unter 40.000 € wird ein Bundesanteil von 4.500 € und ein Herstelleranteil von 2.250 € gewährt. Die Kaufprämie beträgt insgesamt 6.750 €.

Für Batterieelektrofahrzeuge mit einem Netto-Listenpreise über 40.000 € beträgt der Bundesanteil 5.000 € und der Herstelleranteil 2.500 . Die Kaufprämie beträgt insgesamt 7.500 €. 

Für Plug-In-Hybride mit einem Netto-Listenpreis über 40.000 € wird ein Bundesanteil von 3.750 € und ein Herstelleranteil von 1.875 € gewährt. Die Kaufprämie beträgt insgesamt 5.625 €

Weitere Informationen zur Förderung und zur Antragsstellung finden Sie hier

 

Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die damit verbundene Infrastruktur auf Basis erneuerbarer Energien wird durch die Landesregierung gefördert. Grundsätzlich sind die Mehrausgaben im Verhältnis zu Fahrzeugen mit herkömmlicher Antriebsversion förderfähig. Gefördert wird ebenso die Beschaffung von Pedelecs und Pedelec-Ladestationen. 

Für wirtschaftlich tätige Organisationen können zudem zusätzlich zur Grundförderung Boni von bis zu 20 % gewährt werden. Genauere Informationen zur Förderung sind hier zu finden:

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1610861 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Beschaffung von Brennstoffzellenfahrzeugen.

Bis zum 31.01.2020 können Fördermittelanträge eingereicht werden.

Förderfähig sind PKW, die in Fahrzeugflotten eingesetzt und als Neufahrzeuge beschafft werden. Pro Antrag müssen mindestens drei Fahrzeuge beschafft werden. 

Die Zuwendung ist als Investitionszuschuss geplant. Förderquoten von bis zu 40 Prozent der Mehrinvestitionen sind möglich.

Anträge werden über das easy-Online-Portal eingereicht: https://foerderportal.bund.de/easyonline

Weitere Informationen sind hier zu finden: Förderinformationen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Anschaffung von batterieelektrischen Pkw, Nutzfahrzeugen und Ladesäulen im weitesten Sinne für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen, kommunale Unternehmen und Universitäten. Die Zuschüsse können bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten betragen. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen höhere Zuwendungen erhalten.

Ausführliche Informationen dazu gibt es hier:
https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort 
https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-ladeinfrastruktur/foerderrichtlinie-foerderaufrufe

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität. Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Kommunen und weitere Einrichtungen. Die Zuschüsse liegen im Bereich von 40 bis 60 Prozent.

Ausführliche Informationen dazu gibt es hier:
https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/das-foerderprogramm-erneuerbar-mobil

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) fördert im KFW-Umweltprogramm Vorhaben im Bereich der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes mit zinsgünstigen Krediten. Vergeben werden die Kredite unter anderem an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Bereich der Elektromobilität wird die Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektro- und Hybridantrieb sowie die Errichtung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge gefördert.

Ausführliche Informationen dazu gibt es hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Finanzierungsangebote/Umweltprogramm-(240-241)/

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Beschaffung von E-Schwerlastenfahrrädern und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Förderberechtigt sind hauptsächlich private Unternehmen, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen und Kommunen. Die Transportmittel müssen ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg haben.

Gefördert werden 30 Prozent der Anschaffungskosten, aber maximal 2.500 € pro Transportmittel.

Ausführliche Informationen dazu gibt es hier:
http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kleinserien_Klimaschutzprodukte/Schwerlastenfahrraeder/schwerlastenfahrraeder_node.html

Für Elektrofahrzeuge sowie auch für alle Fahrrad- und E-Bike Typen, welche privat sowie auch dienstlich genutzt werden können, gelten seit dem 01.01.2020 neue steuerliche Regelungen zur Bestimmung des geldwerten Vorteils. 

Für Elektrofahrzeuge gilt die 0,25 %-Regel, sofern der Fahrzeugpreis unter 40.000 € liegt. Für Plug-In-Hybride werden weiterhin 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert, wenn die Fahrzeuge eine Mindestreichweite von 40 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km besitzen.

Verlängert wurden ebenso Steuervorteile für das Stromtanken beim Arbeitgeber. 

Detailierte Informationen sind hier zu finden:  

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2019-12-17-G-E-Mobilitaet/0-Gesetz.html

Für Fahrräder gilt die sogenannte 0,25 %-Regel. Das bedeutet, dass nur noch 0,25 % des Bruttolistenpreises als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Die Regel gilt für alle seit dem 01.01.2019 überlassenen Dienstfahrräder.

Informationen zur Berechnung der steuerlichen Vorteile liefern z.B. Dienstradleasingunternehmen: 

https://www.jobrad.org/

https://www.bikeleasing.de/