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Parken in Rostock

Parkraum ist knapp und nimmt viel Fläche im Stadtraum ein, der wiederum für andere Nutzungen fehlt. Daher sollte Parkraum in einem angemessenen Maß zur Verfügung stehen. Ein Auto steht im Schnitt fast 23 Stunden am Tag und wird lediglich eine Stunde am Tag bewegt. Es gibt steuernde Elemente, um den Parkdruck zu verringern und gar Menschen dazu zu bewegen, das Auto stehen zu lassen und auf andere Verkehrsmittel zu wechseln.

Seit dem 15. Januar 2020 können Parkgebühren auch bargeldlos mit Hilfe von Handy-Apps bezahlt werden. So entfällt die Suche nach dem passenden Kleingeld. Vorteil ist, dass exakt nur noch so viel bezahlt werden muss, wie geparkt wurde. Denn je nach Bedarf kann der Parkvorgang gestoppt werden oder er endet automatisch nach Ablauf der maximal möglichen Parkdauer. Einige Apps bieten sogar eine Erinnerungsfunktion, die an den Ablauf der maximal möglichen Parkzeit erinnert.

Mit dem Handyparken muss kein Parkticket mehr hinter die Frontscheibe gelegt werden, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes können abrufen, ob der Bezahlvorgang online über das Handyparken gemanagt wird und das Fahrzeug mit dem Kennzeichen für den Zeitpunkt der Kontrolle hinterlegt ist.

Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen geklärt:

Welche App-Anbieter sind möglich?

Insgesamt stehen sieben verschiedene App-Anbieter zur Verfügung, welche unter dem Verbund smartparking.de zusammengeschlossen sind. Dies sind die Apps Parco, EasyPark, moBiLET, Yellowbrick/flowbird, paybyphone und Parkster. Alle diese Apps haben eine Zertifizierung von Smartparking und können für das Bezahlen in Rostock genutzt werden.

Was unterscheidet die Anbieter?

Die zertifizierten Anbieter unterscheiden sich in den Kosten für ihre Dienstleistungen, dem Netzwerk sowie der Anwendbarkeit.

Wie wird bezahlt?

Die Abrechnung der Parkgebühren variiert je nach Anbieter. Entweder kann der Parkvorgang unmittelbar nach Beendigung über die Kreditkarte, das Prepaid-Guthaben usw. bezahlt werden oder via Rechnung am Monatsende.

Wie läuft ein Parkvorgang mit dem Handyparken ab?

1. Anbieter vergleichen und die passende App herunterladen
2. Registrierung mit Angabe des Kfz-Kennzeichens
3. Handyparkzone eingeben oder mittels GPS-Ortung ermitteln
4. Starten des Parkvorgangs
5. Beendigung des Parkvorgangs in der jeweiligen App

Kann auch weiterhin mit Bargeld bezahlt werden?

Ja, auch weiterhin kann an allen Parkscheinautomaten mit Bargeld bezahlt werden. In den vergangenen Monaten wurden 80 Parkscheinautomaten neu programmiert und 34 Altgeräte ausgetauscht.

Wo ist das Handyparken möglich?

Handyparken kann überall dort angewendet werden, wo bewirtschaftete Parkflächen sind, sprich überall wo Parkscheinautomaten stehen. An den Parkscheinautomaten ist kenntlichgemacht in welcher Handyparkzone Sie sich befinden.
Die folgende Karte gibt einen Überblick aller Standorte von Parkscheinautomaten und liefert Hinweise zu Bewirtschaftungszeiten und Gebühren. www.geoport-hro.de/parkschein

Was ist mit öffentlichen Parkplätzen der WIRO wie beispielsweise der Parkplatz im Stadthafen?

Wer auf öffentlichen Parkplätzen der zum WIRO-Konzern gehörenden Parkhaus Gesellschaft Rostock mbH parkt, kann das Handyparken in Rostock bereits seit etwa zwei Jahren nutzen.

 

Elektro-Autos parken in Rostock auf bewirtschafteten öffentlich gewidmeten Parkplätzen kostenlos

Nach der neuen Parkgebührenordnung parken Elektro-Autos auf bewirtschafteten öffentlich gewidmeten Parkplätzen in Rostock kostenlos. Das gilt für alle Fahrzeuge mit einem „e“-Kennzeichen (rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, sogenannte Plug-In-Hybride und Wasserstoff-Fahrzeuge) und solche mit blauer e-Plakette (für im Ausland zugelassene Autos).

Zu diesen Parkplätzen gehören z.B. der Kirchenplatz in Warnemünde, der Parkplatz auf der Silohalbinsel und alle mit Automaten bewirtschafteten Straßenrandparkplätze.

Privat bewirtschaftete Parkplätze wie von der PGR (z.B. im Stadthafen), von inRostock oder von der Tourismuszentrale oder von anderen Privateigentümern bewirtschaftete Parkplätze fallen nicht darunter. Die Nutzer sollten deshalb unbedingt die Beschilderung an den Parkscheinautomaten beachten.

Es gibt keine Befreiung von den anderen dortigen StVO-Regelungen. Das heißt, die maximalen Parkzeiten gelten auch für Elektroautos. Die Parkdauer ist dann mit Parkscheiben zu dokumentieren. Die Gebührenbefreiung gilt nur für Rostock – in anderen Städten gelten andere Regelungen.

Eine Liste der größeren bewirtschafteten öffentlich gewidmeten städtischen Parkplätze und die aktuelle Parkgebührenordnung findet man unten.

Liste der größeren bewirtschafteten öffentlich gewidmeten städtischen Parkplätze

von Norden:

  • Wilhelmshöhe
  • Kirchenplatz
  • Am Markt (Warnemünde)
  • Hohe Düne „An der See“
  • Trelleborger Str.
  • Kunsthalle
  • Schweriner Str. (am Haus des Bauens und der Umwelt)
  • Fischerstraße/Fischerbastion
  • Hafenmarkt
  • Silohalbinsel
  • Petrischanze
  • Am Wendländer Schilde
  • Hinter dem Rathaus
  • Mühlendamm
  • Am Bürgermeistergarten
  • Kuhtor
  • Hauptbahnhof Süd

Für die Aktualität übernimmt die Stadtverwaltung keine Gewähr. Maßgeblich sind immer die Beschilderungen vor Ort.


Parkgebührenordnung

Anlagen
Übersichtskarte Zonen Stadtgebiet
Detailkarte Zonen Rostock Nord
Detailkarte Zonen Rostock Mitte


Ansprechpartner:

Grundsatzfragen
Tiefbauamt
E-Mail

Fragen zu "Knöllchen"
Stadtamt, Kommunaler Ordnungsdienst
E-Mail

Bike+Ride ermöglicht den einfachen und sicheren Umstieg vom Rad zum ÖPNV. Hierbei ist das zentrale Ziel sichere Fahrradabstellanlagen in angemessenen Umfang und geringer Entfernung zu Haltestellen des ÖPNV zu errichten. Die Mindestanforderung der Qualität ist hierbei ein Anlehnbügel, um das Rad für längere Aufenthalte zu sichern. In der Qualität können darüber hinaus die Möglichkeiten des Fahrradparkens variieren. So sind ebenfalls überdachte Fahrradabstellanlagen als Bike+Ride-Anlagen zu empfehlen, um das Rad vor Witterungseinflüssen zu schützen. In Zukunft will Rostock ebenfalls Fahrradeinschließmöglichkeiten, sogenannte Fahrradboxen an ausgewählten Standorten prüfen.

Bike+Ride 1.5 MB

Rostock besitzt als größte Stadt in Mecklenburg-Vorpommern eine verkehrlich deutlich ausgeprägte Stadt-Umland-Beziehung. Wachsende Pendlerströme von und nach Rostock erhöhen das innerstädtische Verkehrsaufkommen ebenso wie touristische Verkehre und Freizeitverkehre in die Stadt. Diese täglichen sowie saisonalen Verkehrsaufkommen belasten damit die Umwelt, das Straßennetz und die Parkraumangebote.

Um stau- und stressfrei in die Rostocker Innenstadt, ins Ostseebad Warnemünde oder zum Fußball zu gelangen, kann eine der vielen P+R-Anlagen der Stadt genutzt werden. Dort kann das Auto sicher abgestellt und mit Bus und Bahn entspannt das Ziel der Wahl erreicht werden.

Derzeit befindet sich Rostock in der Erstellung eines Park+Ride-Konzeptes, um neue Möglichkeitsräume herauszufinden und anschließend Maßnahmen abzuleiten.

Im November 2017 wurde die neue Stellplatzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von der Bürgerschaft beschlossen.

Für den Rostocker Bau- und Umweltsenator Holger Matthäus steht fest: „Mit diesem Schritt hat Rostock nun eine der modernsten Stellplatzsatzungen in Deutschland. Es häufen sich entsprechende Anfragen aus der ganzen Bundesrepublik“.

Besonders die Bestrebungen, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen und den öffentlichen Straßenraum nicht durch zusätzlichen Parkdruck zu belasten, waren die Triebfedern für die neue Satzung. Denn bei Bauvorhaben macht die Herstellung von Tiefgaragenstellplätzen circa 10 Prozent der Baukosten aus und treibt die Investitionskosten und später die Mieten in die Höhe. In verdichteten Innenstadtgebieten sind Tiefgaragen meist die einzige Möglichkeit, parkende Autos unterzubringen. Insbesondere hier hat der ÖPNV jedoch seine höchste Erschließungsqualität. Dies wurde bei der Erstellung der neuen Stellplatzsatzung zum Anlass genommen, Gebietszonen zu definieren, welche von der Bau- und Bevölkerungsdichte abhängen aber auch von der vorhandenen ÖPNV-Qualität. Daher profitieren Bauvorhaben in der Innenstadt von einer Minderung um bis zu 50 Prozent der zu bauenden Stellplätze.

Neu ist ebenso die verpflichtende Herstellung von Fahrradabstellplätzen. Es wird unter anderem die Anschlussmöglichkeit des Fahrradrahmens geregelt. Demnach ist das Aufstellen von Vorderradhaltern, sogenannter Felgenkillern, bei Neubauvorhaben nicht zulässig.

Mit der Pflicht zur Herstellung von Elektro-Lademöglichkeiten ab 10 Stellplätzen wird einer zunehmenden Elektrifizierung der Fahrzeugflotte Rechnung getragen und Vorsorge für die Zukunft geschaffen. Hierfür reicht kein Schukostecker, es sind Normalladepunkte mit entsprechend großer Ladeleistung zu installieren.

Eine besondere Neuerung ist die Möglichkeit der Nutzung von Mobilitätskonzepten. Mit Hilfe eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes kann die Anzahl der abzulösenden Stellplätze um bis zu 30 Prozent verringert werden. Demnach kann der Bauherr alternative Mobilitätsangebote den Gebäudenutzern zur Verfügung stellen. Solche Angebote können Job- und Mietertickets, Carsharing, Lastenräder oder ähnliches sein. Dies schafft Alternativen zum eigenen Pkw und trägt somit zu einer Reduzierung des tatsächlichen Stellplatzbedarfs bei.

Die Stabsstelle Mobilitätsmanagement hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Verkehrsanlagen und dem Bauamt einen Leitfaden zur Umsetzung der neuen Stellplatzsatzung erstellt, welcher sich an Bauende und Planende richtet. Sowohl die Satzung als auch der Leitfaden sind hier als Download verfügbar. Im Bauamt oder im Amt für Verkehrsanlagen können aber auch gerne Leitfäden in Papierform mitgenommen werden.

Stellplatzsatzung5.0 MB

Leifaden zur Stellplatzsatzung965.2 KB

Neben den öffentlichen Stellplätzen im Straßenraum gibt es auch zahlreiche private Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Die PGR ist ein großer Anbieter derer.

Seit 1998 gibt es in der Hansestadt die PGR, welche zur WIRO gehört. Sie hat ein umfassendes Parkleitsystem installiert und das offizielle Parkraumangebot deutlich vergrößert. Die PGR gestaltet zahlreiche, vielschichtige Verkehrskonzepte mit und unterstützt die Entwicklung der Rostocker Innenstadt auf dem Weg zu einem verkehrsgünstigen Zentrum.

Parkplätze

  • Mittelmole Warnemünde
  • Bahnhof Warnemünde
  • Fähre Warnemünde
  • Stadthafen Rostock
  • Am Kabutzenhof

Tiefgaragen und Parkhäuser

  • City-Parkhaus, Lange Straße
  • Tiefgarage an den Hafenterassen, Warnowufer
  • Parkhaus am Gericht, August-Bebel-Straße
  • Parkhaus am Universitätsklinikum, Schillingallee/ Kopernikusstraße

Parkwertkarte

Die Parkwertkarte ist im Parkhaus am Gericht, im Parkhaus am Universitätsklinikum und in den beiden Tiefgaragen City und Hafenterrassen verwendbar.
Der große Vorteil: Sie sparen 10 % der Parkgebühren. Die erste Stunde gibt es sogar gratis, denn die Karte mit einem Startguthaben von 1 Euro kostet nur 50 Cent. An allen vier Standorten lässt sich die Karte jederzeit am Kassenautomaten mit bis zu 50 Euro „aufladen". Das Guthaben wird stets angezeigt. Die Parkwertkarte können Sie bei der Parkhausgesellschaft Rostock GmbH im WIRO-Hauptgebäude (Lange Str. 38, 18055 Rostock) kaufen.

Parkhausgesellschaft Rostock GmbH
Tel.: 0381 4567 2351
E-Mail: pgr@wiro.de
Internet: https://www.wiro.de/mieten/parken.html