Zur möglichen Ausbreitung des Coronavirus
Pressemitteilung vom
Das Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock steht in engem Kontakt mit den Klinika in Rostock und mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zur Situation einer möglichen Ausbreitung des Coronavirus COVID-19. Verdachtsfällen wird sofort und unter Einhaltung der gebotenen Sicherheitsvorkehrungen nachgegangen.
Senator Steffen Bockhahn betont: „Unabhängig davon ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wichtig, denn sie helfen, die weitere Verbreitung von Krankheiten zu reduzieren. Regelmäßige Desinfektionen der Hände und der Verzicht auf das Händeschütteln bei einer Begrüßung leisten da schon wichtige Beiträge."
Welche jeweils definierten Maßnahmen notwendig sind, ergibt sich jedoch aus den zentral zur Verfügung gestellten Informationen, Einschätzungen und Beurteilungen des Bundes und der Länder. Die Federführung liegt hierbei fachlich beim Robert-Koch-Institut. Die kommunalen Behörden werden im Rahmen einer Pandemiebekämpfung daher auch nicht separat lokal agieren, sondern natürlich immer im überregionalen Kontext.
Kommt es zu einem Verdachtsfall (Person mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall oder Aufenthalt in einem vom RKI definierten Risikogebiet und jeweils mit Krankheitssymptomen), werden die klinischen Untersuchungen auf das SARS-CoV-2-Virus veranlasst.
Sollten besondere Quarantänemaßnahmen notwendig sein, stehen dafür in Rostock grundsätzlich Betten im Klinikum Südstadt Rostock sowie im Universitätsklinikum Rostock zur Verfügung. In beiden Einrichtungen können die Kapazitäten bei akutem Bedarf erweitert werden. Derzeit steht jedoch in Rostock die normale, jahreszeitlich bedingte Grippesituation im Vordergrund der Behandlungen durch die Hausärzte.
Patientinnen und Patienten sollen bei Verdachtsmomenten zunächst telefonisch Kontakt mit ihrer Arztpraxis aufnehmen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses würden betroffene Personen - nach Einzelfallprüfung zu Hause oder in einem Krankenhaus - isoliert, um eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Wird das Virus nicht nachgewiesen, kann die Person entlassen werden beziehungsweise noch weiter unter die Beobachtung des Gesundheitsamtes gestellt werden, da die Erkrankung innerhalb der Inkubationszeit noch auftreten könnte.
Im Falle eines SARS-CoV-2-Virusnachweises würde das Gesundheitsamt eine Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im Krankenhaus - je nach Gesundheitszustand - anordnen. Umgehend würden dann die Kontaktpersonen ermittelt und erfasst. Den Kontaktpersonen würde auferlegt werden, zwei Wochen lang täglich zweimal die Körpertemperatur zu messen und Auskünfte über den Gesundheitszustand zu geben. Täglich würde das Gesundheitsamt die Informationen abfragen ggf. auch bei ihnen eine Untersuchung veranlassen.
Hygienemaßnahmen
Das Gesundheitsamt empfiehlt die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen, die auch für das neuartige Coronavirus gelten:
- Regelmäßiges Händewaschen,
- sich nicht ins Gesicht fassen,
- Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge,
- Abstand zu erkrankten Personen einhalten und Menschenansammlungen meiden.
Vorkehrungen im Hafen
Der Umgang mit gesundheitlichen Gefahren internationaler Tragweite über Grenzübergangsstellen ist in den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und dem IGV-Durchführungsgesetz geregelt. Der Gesundheitszustand an Bord muss von der Schiffsführung 24 Stunden vor Anlauf festgestellt und über einen elektronischen Meldeweg an den Hafenärztlichen Dienst berichtet werden, der die Angaben prüft.
Liegen Anzeichen für eine SARS-CoV-2-Infektion oder eine COVID-19-Erkrankung vor, so würde man bereits vor dem Anlauf die notwendigen Schutzmaßnahmen an Bord festlegen. Parallel dazu würden alle im Hafen beteiligten Akteure informiert. Beim Anlauf würde der Hafenärztliche Dienst mit der Schiffsführung die Maßnahmen besprechen, um ein sicheres Ausschiffen der Passagiere und der (möglicherweise) infizierten Personen zu ermöglichen. Auch hier könnte man eine Erfassung der aussteigenden Passagiere durchführen und diese gegebenenfalls überwachen oder gezielt informieren.
Unabhängig davon ist die Schiffsführung verpflichtet, sich unverzüglich bei der Hafenaufsicht zu melden, wenn an Bord klinische Anzeichen auf das Vorliegen einer übertragbaren Krankheit hindeuten, die die öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet, oder an Bord sonstige Anzeichen für eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestehen. Entscheidend ist, dass Infektionen frühzeitig an Bord erkannt und dort Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Weitere Informationen
Das Robert Koch-Institut (RKI)
erfasst mit Blick auf das neuartige Corona-Virus kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Auf der Internetseite sind Informationen zusammengestellt, unter anderem Hinweise zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
https://www.rki.de
Das Bundesministerium für Gesundheit
hat ein Bürgertelefon freigeschaltet. Erreichbar ist es montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter
Tel. 030 346465100.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
hat Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus zusammengestellt unter
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html
Der Pandemieplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
ist im Internet veröffentlicht unter der Adresse
https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/gesundheitsamt/pandemieplan_der_hansestadt_rostock/257428