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Neue Regelungen für Trauerfeiern und Abschiednahmen ab 14. April

Pressemitteilung vom 08.04.2020 - Umwelt und Gesellschaft

Um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, gelten für Trauerfeiern und Abschiednahmen auf den kommunalen Friedhöfen nach Ostern neue Regelungen, teilt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege mit. 

Ab 14. April 2020 werden Termine für Trauerfeiern von Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen unter Infektionsschutz sichernden Bedingungen vergeben. So müssen die Trauergäste dem engsten Familienkreis angehören. Das umfasst die Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister des Verstorbenen. Die Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts und der Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen müssen zwingend eingehalten werden. Um eine mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können, sind die Trauergäste verpflichtet, sich in eine Teilnahmeliste einzutragen. Trauerfeiern finden nicht in der Feierhalle statt. Allerdings sind Begegnungen vor der Feierhalle sowie Trauerreden am Grab oder an den zentralen Plätzen der Gemeinschaftsanlagen möglich. Bestattungen ohne Angehörige finden weiterhin statt. 

An Abschiednahmen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Auch hier gelten die Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts und der Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen. Darüber hinaus muss auch hier eine Teilnahmeliste ausgefüllt werden, um eventuelle Infektionen verfolgen zu können. 

Die Rostocker Friedhofsverwaltung ist innerhalb ihrer Servicezeiten dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr ausschließlich telefonisch erreichbar, auf dem Westfriedhof unter der Rufnummer 381-8531 und auf dem Neuen Friedhof Rostock unter der Rufnummer 381-8662. Termine für die Grabstättenvermittlung in aktuellen Sterbefällen werden ebenfalls telefonisch vergeben. 

„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege stehen in dieser menschlich sehr schweren Situation allen Ratsuchenden hilfreich am Telefon zur Seite", unterstreicht Holger Matthäus, Senator für Bau und Umwelt.