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Bewohnerparken ab 1. August im Thünenviertel und in Teilen des Hansaviertels

Pressemitteilung vom 01.07.2019 - Wirtschaft und Verkehr / Rathaus

Ab 1. August 2019 können Anwohnerinnen und Anwohner im Thünenviertel sowie in Teilen des Hansaviertels das Bewohnerparken nutzen, teilt das Stadtamt mit. Das Areal „Bewohnerparkgebiet H 1" ist begrenzt durch die Thünenstraße, die Ernst-Heydemann-Straße, die Schillingallee und die Dethardingstraße.

Die Bewohnerinnen und Bewohner folgender Straßen können bereits ab 4. Juli 2019 im Ortsamt West in der Goerdelerstraße 53 einen Bewohnerparkausweis beantragen:

  • Thünenstraße,
  • Ernst-Heydemann-Straße,
  • Schillingallee 26 bis 34,
  • Dethardingstraße 1 bis 24 und 76 bis 104,
  • Dornblüthstraße,
  • Wiggersstraße,
  • Strempelstraße,
  • Rembrandtstraße,
  • Virchowstraße und
  • Eichendorffstraße.

Darüber hinaus werden den Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Straßen zusätzlich zu den aktuellen Öffnungszeiten im Ortsamt West weitere Öffnungszeiten angeboten, so am 10. Juli von 13.30 bis 18 Uhr und am 24. Juli von 13.30 bis 18 Uhr.

Zur Antragstellung müssen der Personalausweis bzw. Reisepass (mit gültiger Meldebestätigung) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 vorgelegt werden. Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung beträgt 30,70 Euro.

Ist das Fahrzeug nicht auf den Bewohner zugelassen, aber zur dauerhaften Nutzung überlassen, sind zusätzlich der Führerschein des Antragstellers sowie die begründete schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters vorzulegen, die glaubhaft die dauerhafte und ständige Überlassung des KFZ an den Antragsteller widerspiegelt. Auch hierfür beträgt die Gebühr 30,70 Euro.

Hat der Bewohner einen Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet und ist zur Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer veranlagt und gleichzeitig ein Fahrzeug auf ihn zugelassen, so ist zusätzlich der Zweitwohnsitzsteuerbescheid bzw. der Bescheid über die Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer vorzulegen.

Die Bearbeitungszeit ab Antragstellung des Bewohnerparkausweises beträgt rund zwei Wochen.

Alternativ kann der Bewohnerparkausweis auch per E-Mail beantragt werden. Dazu sollten die Interessenten alle notwendigen Unterlagen an E-Mail: verkehrsanlagen@rostock.de senden. Der Bewohnerparkausweis ist ab der Ausstellung ein Jahr gültig.