Erweiterung der Außenversorgungsflächen von Gaststätten
Pressemitteilung vom
Hanse- und Universitätsstadt Rostock erleichtert Ausweitung der Außengastronomie
Die Erweiterung gastronomischer Sondernutzung von Außenflächen zur Bewirtung von Gästen kann in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ab sofort auf vereinfachtem Weg beantragt werden. Den Betrieben soll damit ermöglicht werden, die bisher vorhandenen Sitzplätze kurzfristig auf eine größere Fläche zu verteilen, um die aktuellen Abstandsgebote einzuhalten.
Dazu der für Gewerbeangelegenheiten zuständige Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski:
„Es war uns wichtig, das unbürokratisch zu regeln. Vielen gastronomischen Betrieben gehen die Corona-Beschränkungen an die Substanz. Dabei sind Gaststätten und Restaurants für unsere Stadt von sehr großer Bedeutung, nicht nur als Wirtschaftszweig, sondern auch als beliebte Treffpunkte für die Menschen unserer Stadt. Die neuen Regelungen sollen es den Betreibern erleichtern, trotz der Corona bedingten Einschränkungen möglichst viele Gäste zu bewirten. Wir wollen damit helfen, die gastronomischen Angebote und damit die Attraktivität unserer Stadt zu erhalten."
Die Erleichterungen bei der Antragstellung beinhalten zum einen eine deutliche Absenkung der fälligen Gebühr, zum anderen die vereinfachte und schnellere Prüfung seitens der zuständigen Verwaltungsbereiche. Ob die Genehmigung erteilt werden kann, bleibt aber weiterhin von den konkreten Bedingungen vor Ort (vor allem von der Gewährleistung der Verkehrssicherheit) abhängig. Die Sonderregelungen sind bis zum 31. Oktober 2020 befristet, so dass die diesjährige Freiluftsaison davon vollständig umfasst ist.
Das Formular zur Antragstellung steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.rostock.de/stadtamt