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Na­vi­ga­ti­on

Lan­ge Stra­ße wird Fahr­rad­stra­ße

Pres­se­mit­tei­lung vom 29.04.2022 - Wirt­schaft und Ver­kehr

Vor­fahrt für Fahr­rä­der - Zu­nächst Test für ein Jahr

Die Lan­ge Stra­ße wird ab Mai zur Fahr­rad­stra­ße. Der be­reits im ver­gan­ge­nen Jahr an­ge­kün­dig­te und zu­nächst auf ein Jahr be­grenz­te Test wird nun in den kom­men­den Ta­gen sicht­bar, so das Amt für Mo­bi­li­tät. Ein wich­ti­ger Schwer­punkt ist die Bür­ger*in­nen­be­tei­li­gung. Zu­nächst ste­hen um­fang­rei­che In­for­ma­tio­nen im Mit­tel­punkt. An­lie­ger*in­nen und An­woh­ner*in­nen er­hal­ten in den kom­men­den Ta­gen Post aus dem Rat­haus mit In­for­ma­tio­nen über die neu­en Re­ge­lun­gen. Hin­wei­se und An­re­gun­gen wer­den gern auf­ge­nom­men.

An­fang Mai wer­den die ers­ten Schil­der mon­tiert, blei­ben je­doch zu­nächst noch ab­ge­deckt. Bis Mit­te Mai sol­len dann die Mar­kie­rungs­ar­bei­ten ab­ge­schlos­sen sein, so dass mit Er­öff­nung in der zwei­ten Mo­nats­hälf­te die Än­de­run­gen auch wirk­sam wer­den kön­nen. Pla­ka­te und Ban­ner wer­den zu­sätz­lich zu den Ver­kehrs­zei­chen auf die neue Re­ge­lung auf­merk­sam ma­chen.

In ei­nem wei­te­ren Schritt wer­den auch die Durch­fahr­ten von und zur Stra­ße Vo­gel­sang ge­sperrt. Ret­tungs- und Ein­satz­fahr­zeu­ge sind da­von aus­ge­nom­men. Zur wei­te­ren Ver­kehrs­be­ru­hi­gung wird die Lan­gen Stra­ße da­mit vom Durch­gangs­ver­kehr ent­las­tet. Zu- und Ab­fahr­ten sind dann nur noch über die Kreu­zung Am Ka­nons­berg /Beim Grü­nen Tor so­wie die Quer­stra­ßen mög­lich.

„Das Fahr­rad steht für ei­ne kli­ma­freund­li­che und zu­kunfts­fä­hi­ge Mo­bi­li­tät. Und ganz ne­ben­bei för­dern wir da­mit auch un­se­re Ge­sund­heit“, un­ter­streicht Ober­bür­ger­meis­ter Claus Ru­he Madsen. „Mit der Ein­rich­tung von Fahr­rad­stra­ßen er­hö­hen wir die Si­cher­heit für Jung und Alt und Fa­mi­li­en. Bei­spie­le aus an­de­ren Städ­ten zei­gen, dass die­se ei­ne si­che­re Form der Rad­ver­kehrs­füh­rung sind.“

Fahr­rad­stra­ßen sind aus­drück­lich für den Rad­ver­kehr vor­ge­se­hen und ent­spre­chend ge­kenn­zeich­net. Die Stra­ße wird da­mit vor­ran­gig dem Rad­ver­kehr zu­ge­ord­net. Rad­fah­ren­de ha­ben Vor­rang und dür­fen so­gar ne­ben­ein­an­der fah­ren. Der Au­to- und Mo­tor­rad­ver­kehr wird hier nur ge­dul­det und muss sich dem Tem­po des Rad­ver­kehrs an­pas­sen. Au­tos, Mo­tor­rä­der und Fahr­rä­der dür­fen ma­xi­mal 30 Ki­lo­me­ter pro Stun­de fah­ren. Mit dem Zu­satz­schild „An­lie­ger frei“ wird ge­re­gelt, dass nur Kraft­wa­gen ein­fah­ren dür­fen, die ein „An­lie­gen“ ha­ben, z.B. ein an­lie­gen­des Grund­stück oder Ge­schäft be­su­chen. Der Rad­ver­kehr darf we­der ge­fähr­det noch be­hin­dert wer­den.

Seit Ja­nu­ar 2022 wur­de das Mo­dell­pro­jekt um­fang­reich in Fach­aus­schüs­sen so­wie wei­te­ren po­li­ti­schen Gre­mi­en und be­tei­lig­ten In­ter­es­sen­ver­tre­ter*in­nen vor­ge­stellt. Zu ei­ner di­gi­ta­len Auf­takt­ver­an­stal­tung am 15. März 2022 wa­ren al­le Ge­wer­be­trei­ben­den in der Lan­gen Stra­ße so­wie Ver­bän­de, Ver­ei­ne und In­sti­tu­tio­nen ein­ge­la­den. Ein dar­aus ent­stan­de­ner Pro­jekt­bei­rat wird den Test be­glei­ten und sich am 5. Mai kon­sti­tu­ie­ren. Mit Hil­fe ei­nes per­ma­nen­ten Mo­ni­to­rings wer­den nicht nur die Da­ten er­fasst, son­dern auch Er­fah­run­gen ge­sam­melt und ge­mein­sam aus­ge­wer­tet.