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Impfangebote gegen COVID-19 in der kommenden Woche

Pressemitteilung vom 21.01.2022 - Umwelt und Gesellschaft

Spezielle Termine für Kinderimpfungen im Impfstützpunkt ab Februar


Impfangebote gegen COVID-19 ohne Terminvereinbarung gibt es in der kommenden Woche im Impfstützpunkt Lütten Klein im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss) zu folgenden Zeiten:

Montag, 24. Januar 2022, von 10 bis 18 Uhr
Dienstag, 25. Januar 2022, von 8 bis 16 Uhr
Mittwoch, 26. Januar 2022, von 10 bis 18 Uhr
Donnerstag, 27. Januar 2022, von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 28. Januar 2022, von 10 bis 20 Uhr.

Im Impfstützpunkt in der Universitäts-Bibliothek (Stadtmitte, Container Schwaansche Straße 3a) sind Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich:

Montag, 24. Januar 2022, von 15 bis 20 Uhr
Mittwoch, 26. Januar 2022, von 15 bis 20 Uhr
Freitag, 28. Januar 2022, von 15 bis 20 Uhr.

Impfungen für Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren bietet der Impfstützpunkt Lütten Klein im EKZ Warnowpark (1. Obergeschoss) ab 4. Februar 2022 freitags zwischen 15 und 20 Uhr an. Diese Impfungen erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die zentrale Termin-Hotline und werden von Kinderärzten und mit dem speziellen Impfstoff der Fa. BioNTech für Kinder durchgeführt.

Vor der Impfung wird empfohlen, das Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese- und Einwilligungsbogen vorab im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-impfen herunterzuladen (in vielen Sprachen vorhanden) und im Vorfeld zu lesen, auszufüllen und unterschrieben mitzubringen.

Ein Termin für Impfungen gegen COVID-19 kann auch vorab über die zentrale Termin-Hotline des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter Tel. 0385 2027-1115 oder unter der Internetadresse www.corona-impftermin-mv.de vereinbart werden. Die Impfungen mit Termin erfolgen im Impfstützpunkt Rostock im Einkaufszentrum Warnowpark (Lütten Klein, Rigaer Straße 5) im Erdgeschoss.

Derzeit steht der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung. Das Vakzin der Fa. BioNTech kann ausschließlich nur für Impfungen bei Unter-30-Jährigen und Schwangeren genutzt werden.

Voraussetzung für die Impfung ist, dass kein akuter fieberhafter Infekt besteht. Eine nachgewiesene Corona-Infektion (positiver PCR-Befund oder Nachweis von Antikörpern) sollte mindestens vier Wochen zurückliegen. In diesem Fall ist nur eine Impfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes notwendig. Die entsprechenden Befunde sollten als Nachweis mitgebracht werden. Booster-Impfungen ohne Terminvereinbarung können frühestens vier Monate nach der Zweitimpfung (bei mRNA-Impfstoffen) erfolgen.

Impfungen werden ab dem zwölften Lebensjahr durchgeführt, dabei ist bis zum 16. Lebensjahr die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten notwendig.