Informationen zum kostenfreien Schülerticket für SchülerInnen mit Wohnsitz in Rostock
Voraussetzungen für die Bereitstellung eines kostenfreien SchülerTickets
Für Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen:
- Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Für Schüler/innen an beruflichen Schulen:
- Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Beschulung in einer Vollzeitschulausbildung
Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.
Auch die Schülerinnen und Schüler der Volkshochschule Rostock, die einen Vollzeitbildungsgang besuchen, haben Anspruch auf ein kostenfreies SchülerTicket. Bitte verwenden Sie hier das Datenblatt VHS.
Verfahrensweise zur Bereitstellung
Schulbesuch innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- ausgefüllte Einverständniserklärung allgemeinbildende oder berufliche Schulen (gilt dauerhaft, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist)
- ein Lichtbild der Schülerin/des Schülers
- Rückseite des Lichtbildes mit dem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum des Kindes beschriften
- beim digitalem Versenden die Bilddatei wie folgt benennen: nachname.vorname-Geburtsdatum
- bei kostenfreien SchülerTickets in digitaler Form über die VVW-App
--> zusätzlich die E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (nicht die E-Mail eines Erziehungsberechtigten)
Die Abgabe der Einverständniserklärung inklusive des Lichtbildes erfolgt in der Schule.
Schulbesuch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- ausgefülltes Datenblatt für die Beschulung außerhalb HRO (gilt für ein Schuljahr)
- Rückseite des Lichtbildes mit dem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum des Kindes beschriften
- beim digitalem Versenden die Bilddatei wie folgt benennen: nachname.vorname-Geburtsdatum
- bei kostenfreien SchülerTickets in digitaler Form über die VVW-App
--> zusätzlich die E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (nicht die E-Mail eines Erziehungsberechtigten)
Die Abgabe der Einverständniserklärung inklusive des Lichtbildes erfolgt im Schulverwaltungsamt.
Alle Formulare finden Sie unter „Download“ zum Herunterladen.
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Wichtige Hinweise:
- Für die Ausstellung eines SchülerTickets ist zwingend ein Lichtbild der Schülerin/des Schülers erforderlich. Liegt dieses dem Schulverwaltungsamt bzw. folgend der RSAG nicht vor, so kann kein SchülerTicket ausgestellt werden. Gleiches gilt auch beim Nicht-Vorliegen einer E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers bei Bereitstellung des Tickets in digitaler Form.
- Das kostenfreie SchülerTicket hat nur eine Gültigkeit für die Zone „R“ (Stadtgebiet Rostock).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrsverbundes Warnow GmbH unter www.schuelerticket-rostock.de.
Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finden Sie im Internet unter www.rostock.de/datenschutzerklaerung (Informationen zum Datenschutz - Schulverwaltungsamt).
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch beim kostenfreien SchülerTicket die AGB des Verkehrsverbundes Warnow GmbH gelten.
Download Datenblätter
Gut zu wissen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt das kostenlose SchülerTicket ohne Bike zur Verfügung. Wird das SchülerTicket mit Bike gewünscht, besteht die Möglichkeit, dieses zusätzlich zu erwerben. Dieses kann aber nur direkt bei der RSAG erfolgen.
Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche aber eine Schule in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, haben keinen Anspruch auf das durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finanzierte, kostenlose SchülerTicket. Es besteht aber die Möglichkeit, das SchülerTicket direkt bei der RSAG käuflich zu erwerben.
Informationen zur Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Schulverwaltungsamt
Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wahr.
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Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Schulentwicklungsplanung
Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Örtlich zuständige Schule
Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Örtlich nicht zuständige Schule
Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien
Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.