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Informationen zum
kostenfreien Schülerticket für SchülerInnen mit Wohnsitz in Rostock

Voraussetzungen für die Bereitstellung eines kostenfreien SchülerTickets

Für Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen:
- Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Für Schüler/innen an beruflichen Schulen:
- Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Beschulung in einer Vollzeitschulausbildung

Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.

Auch die Schülerinnen und Schüler der Volkshochschule Rostock, die einen Vollzeitbildungsgang besuchen, haben Anspruch auf ein kostenfreies SchülerTicket. Bitte verwenden Sie hier das Datenblatt VHS.

Verfahrensweise zur Bereitstellung

Schulbesuch innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

  • ausgefüllte Einverständniserklärung allgemeinbildende oder berufliche Schulen (gilt dauerhaft, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist)
  • ein Lichtbild der Schülerin/des Schülers
    • Rückseite des Lichtbildes mit dem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum des Kindes beschriften
    • beim digitalem Versenden die Bilddatei wie folgt benennen: nachname.vorname-Geburtsdatum
  • bei kostenfreien SchülerTickets in digitaler Form über die VVW-App
    --> zusätzlich die E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (nicht die E-Mail eines Erziehungsberechtigten)

 Die Abgabe der Einverständniserklärung inklusive des Lichtbildes erfolgt in der Schule.

 Schulbesuch außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

  • ausgefülltes Datenblatt für die Beschulung außerhalb HRO (gilt für ein Schuljahr)
    • Rückseite des Lichtbildes mit dem Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum des Kindes beschriften
    • beim digitalem Versenden die Bilddatei wie folgt benennen: nachname.vorname-Geburtsdatum
  • bei kostenfreien SchülerTickets in digitaler Form über die VVW-App
    --> zusätzlich die E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (nicht die E-Mail eines Erziehungsberechtigten)

Die Abgabe der Einverständniserklärung inklusive des Lichtbildes erfolgt im Schulverwaltungsamt.

Alle Formulare finden Sie unter „Download“ zum Herunterladen.

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Wichtige Hinweise:

  • Für die Ausstellung eines SchülerTickets ist zwingend ein Lichtbild der Schülerin/des Schülers erforderlich. Liegt dieses dem Schulverwaltungsamt bzw. folgend der RSAG nicht vor, so kann kein SchülerTicket ausgestellt werden. Gleiches gilt auch beim Nicht-Vorliegen einer E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers bei Bereitstellung des Tickets in digitaler Form.
  • Das kostenfreie SchülerTicket hat nur eine Gültigkeit für die Zone „R“ (Stadtgebiet Rostock).

 Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrsverbundes Warnow GmbH unter www.schuelerticket-rostock.de.

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finden Sie im Internet unter www.rostock.de/datenschutzerklaerung (Informationen zum Datenschutz - Schulverwaltungsamt).

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch beim kostenfreien SchülerTicket die AGB des Verkehrsverbundes Warnow GmbH gelten.

Gut zu wissen

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt das kostenlose SchülerTicket ohne Bike zur Verfügung. Wird das SchülerTicket mit Bike gewünscht, besteht die Möglichkeit, dieses zusätzlich zu erwerben. Dieses kann aber nur direkt bei der RSAG erfolgen.


Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz außerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche aber eine Schule in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock besuchen, haben keinen Anspruch auf das durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock finanzierte, kostenlose SchülerTicket. Es besteht aber die Möglichkeit, das SchülerTicket direkt bei der RSAG käuflich zu erwerben.

Informationen zur Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung wird durch § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und die Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
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Die gelben Westen machen Kinder im Straßenverkehr sicherer

Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt  Rostock wahr.
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Verwaltungsgebäude Amt für Schule und Sport

Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schularten und ihren Besonderheiten. Weiterhin gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Schulen.
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Schülerinnen und Schüler der Nordlichtschule mit Marlen Schmidt und Kerstin Lange

Schulentwicklungsplanung

Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.
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Broschüre Schulentwicklungsplan

Örtlich zuständige Schule

Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler  ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
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Luftbild Rostock Innenstadt

Örtlich nicht zuständige Schule

Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
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Luftbild Hansestadt Rostock - © Bernd Hagedorn - Fotostudio Hagedorn

Schularchiv, Beglaubigung von Zeugniskopien

Auf Antrag können Ersatzzeugnisse aller Schularten sowie für Facharbeiter, Teilfacharbeiter und Meisterabschlüsse (bis 1990) ausgestellt werden. Darüber hinaus können auch Schulzeitbescheinigungen für die Schulzeit an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellt werden.


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