Altlastenmanagement
Altlastenmanagement – Erkennen, Untersuchen und Sanieren
Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1999 traten bundesweit einheitliche Regelungen zur Altlastenuntersuchung und –sanierung in Kraft. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Funktionen des Bodens zu erhalten oder wiederherzustellen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Altlastenmanagements gehören die Erfassung und Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie deren Überwachung.
Altlasten und schädliche Bodenveränderungen beeinträchtigen die Bodenfunktionen. Den Boden in seiner Funktionalität in der Natur zu erhalten, setzt voraus, dass Bodenverunreinigungen erfasst und saniert werden. Altlasten im Sinne des Bodenschutzgesetzes sind entweder stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) oder sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Das Amt für Umweltschutz erfasst Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen und Altlasten auf der Grundlage des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG M/V). Es handelt sich hierbei um Flächen, die Bodenbelastungen aufweisen bzw. bei denen der Verdacht besteht, dass Bodenbelastungen vorliegen.
Die Flächen werden in einem geografischen Informationssystem (GIS) erfasst, welches die Grundlage für die weitere Datenverarbeitung darstellt.
weitere Informationen zu Umweltdaten (Gewässer- und Bodenkataster)
Sanierungen im Sinne des Bodenschutzgesetzes sind entweder Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der nachgewiesenen Schadstoffe (Dekontamination) oder Maßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern, ohne diese zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen).
Überschreiten die festgestellten Messwerte die vorgegebenen Prüf- und Maßnahmewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und liegt eine Gefährdung vor, sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die dafür zuständige Behörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM). Die Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet werden in enger Zusammenarbeit mit unserem Amt durchgeführt.
Die Eigentümer der betreffenden Grundstücke, sonstige betroffene Nutzungsberechtigte und die betroffene Nachbarschaft werden durch den Sanierungspflichtigen von einer bevorstehenden Sanierung informiert. Entsprechende Unterlagen werden ausgelegt.
Im Rahmen einer Sanierungskonzeption werden das Für und Wider unterschiedlicher Sanierungsvarianten diskutiert, Kostenschätzungen zusammengestellt und eine Vorzugsvariante herausgearbeitet. Für diese Variante erfolgt die Sanierungsplanung, d.h. die Erarbeitung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung.
In der Hansestadt Rostock wurden per Dezember 2013 insgesamt 153 Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese Maßnahmen betrafen 65 Altstandorte, 13 Altablagerungen sowie 75 Flächen, die zwar keine Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes [BBodSchG] darstellen, wohl aber im Zuge von Baumaßnahmen Sanierungen erforderlich machten.
Bei den Altablagerungen bildeten in den vergangenen Jahren die ehemaligen Mülldeponien Dierkow und Diedrichshagen sowie Teile der Kleingartenanlage Jürgeshof den Sanierungsschwerpunkt. Als vorerst letzte große Sanierungsmaßnahme wurden unter Federführung des Umweltamtes Teilflächen der Altablagerung Diedrichshäger Moor in Warnemünde saniert.
Bei den Altstandorten wurden u.a. Tanklager und Tankstellen, Teilflächen der ehemaligen Warnowwerft, der Neptunwerft, Gewerbeflächen im Dalwitzhofer Weg saniert. Im Zusammenhang mit Bebauungsplanungen wurden in Bereichen der Silo–Halbinsel, insbesondere am Standort der ehemaligen Ludewig-Werft, Bodensanierungen durchgeführt.
Eine Grundwassersanierung fand am Standort einer ehemaligen chemischen Reinigung und am Standort eines ehemaligen Chemiehandels statt. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf einer der größten Altlasten der Hansestadt Rostock, dem ehemaligen Gaswerksgelände in der Bleicherstraße, sind 2013 abgeschlossen worden.
Altlasten und altlastverdächtige Flächen unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde, dem Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Hansestadt Rostock.
Liegt eine Altlast vor, so wird der Grundstückseigentümer vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz in bestimmten Fällen zur Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen, insbesondere Boden- und Grundwasseruntersuchungen, sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Messstellen verpflichtet.
Altlastflächen wie das Gelände des ehemaligen Gaswerkes in der Bleicherstraße, die frühere Bitumenverarbeitung im Osthafen oder der ehemalige Chemiehandel in der Neubrandenburger Straße sind in ein Grundwasserüberwachungsprogramm eingebunden. Mindestens einmal jährlich werden hierzu spezielle Grundwassermessstellen beprobt und die Wasserproben auf Schadstoffe untersucht. Bei Flächen mit leichtflüchtigen oder ausgasenden Schadstoffen werden zusätzlich Bodenluftuntersuchungen durchgeführt.
Da aus Kostengründen nicht alle Altlastflächen sofort saniert werden können, wird auf diese Weise das Gefährdungspotential eingeschätzt. Diese Überwachung ermöglicht bei einem akuten Anstieg der Schadstoffkonzentrationen ein kurzfristiges Einschreiten der Behörde mit der Festlegung geeigneter Maßnahmen.
Gesicherte Altablagerungen, wie die ehemaligen Deponien Dierkow und Diedrichshagen, sowie die Altablagerung Diedrichshäger Moor in Warnemünde befinden sich in der Nachsorgephase und werden hinsichtlich von Schadstoffausträgen über den Wasser- und Bodenluftpfad weiter überwacht.
Der erste Schritt bei Altlastenuntersuchungen ist eine historische Recherche und die Erfassung jeder Altlastverdachtsfläche im Altlastenkataster. Die frühere gewerbliche Nutzung einer Fläche und ihre Nähe zu sensiblen Bereichen wie z.B. Trinkwasserschutzgebieten können dazu führen, dass eine Verdachtsfläche nach beprobungsloser Begutachtung im zweiten Schritt untersucht werden muss.
Zur Überprüfung der Belastungssituation werden in vorgegebenen Stufen Untersuchungen des Bodens und des Grundwassers am Standort veranlasst. Die dabei ermittelten Schadstoffkonzentrationen werden nutzungs- und pfadbezogenen Prüfwerten in der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) gegenübergestellt. Mit einer anschließenden einzelfallbezogenen Bewertung der Schadstoffkonzentrationen in Verbindung mit den Standortverhältnissen erfolgt eine Gefährdungsabschätzung, in deren Ergebnis die Fläche entweder aus dem Verdacht entlassen wird bzw. weitere Maßnahmen erforderlich werden. Diese Untersuchungen werden in der Regel vom Amt für Umwelt- und Klimaschutz veranlasst und fachlich begleitet. Ergibt die Gefährdungsabschätzung, dass von der untersuchten Fläche Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, wird der Verursacher oder der Eigentümer der belasteten Fläche zu einer Sanierung aufgefordert.
Inzwischen liegen im Amt für Umwelt- und Klimaschutz 1.884 Recherchen und Gutachten vor.
Erfassung Bodenbelastungen
Das Amt für Umweltschutz erfasst Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen und Altlasten auf der Grundlage des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG M/V).
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Altlastensanierung
Sanierungen im Sinne des Bodenschutzgesetzes sind entweder Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der nachgewiesenen Schadstoffe (Dekontamination) oder Maßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern, ohne diese zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen).
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Altlastenüberwachung
Altlasten und altlastverdächtige Flächen unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde, dem Amt für Umweltschutz der Hansestadt Rostock.
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Altlastenuntersuchung
Der erste Schritt bei Altlastenuntersuchungen ist eine historische Recherche und die Erfassung jeder Altlastverdachtsfläche im Altlastenkataster. Die frühere gewerbliche Nutzung einer Fläche
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Umweltdaten (Gewässer- und Bodenkataster)
Das Amt für Umweltschutz führt zu vielen relevanten Themen Kataster. Ein Kataster dient der Datenhaltung und ermöglicht das Arbeiten mit eben diesen Daten. Informationen werden gezielt abgefragt. Mit Hilfe von GIS-Anwendungen können wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden.
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