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Einschulungsuntersuchungen

Die Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres 6 Jahre alt geworden sind. Diese Kinder müssen zur gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung (Schulgesetz und Schulgesundheitspflegeverordnung) dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden, auch wenn bei den Eltern Rückstellungswunsch besteht!
Die Anmeldung der Kinder erfolgt in der örtlich zuständigen staatlichen Schule.
Die Information, wann und wo die Untersuchung durchgeführt wird, wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Eltern erhalten eine schriftliche Einladung vom Gesundheitsamt.

Im Rahmen der Untersuchung soll festgestellt werden, ob das Kind in seiner gesamten Entwicklung den zu erwartenden Anforderungen der Schule gewachsen sein wird.
Für diese Beurteilung ist neben der Untersuchung auch die Kenntnis über Besonderheiten in der bisherigen Entwicklung des Kindes erforderlich. Ein entsprechender Fragebogen wird durch das Personal des Jugendärztlichen Dienstes vor der Untersuchung versandt.
Sollten Befunde erhoben werden, die eine Bedeutung für die Beschulung eines Kindes haben, werden diese mit den Eltern besprochen.

Bitte beachten Sie, dass auf Grund einer Neuregelung im Infektionsschutzgesetz, alle Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, einen Masernimpfschutz nachweisen müssen, d. h. Ihr Kind sollte 2 Mal gegen Masern geimpft sein.

  1. Vorsorgeheft (U-Heft)
  2. Impfausweis
  3. ausgefüllter Fragebogen
  4. die Entwicklungsdokumentation des Kindergartens und/oder ggf. einer Fördereinrichtung
  5. evtl. vorliegende ärztliche Befunde

  • Sie und Ihr Kind sollten frei von Fieber, Husten, Schnupfen und anderen Symptomen sein, die auf eine Infektion hindeuten.
  • Denken Sie daran, Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ist es den Eltern nicht möglich, den Termin mit ihrem Kind gemeinsam wahrzunehmen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um einen neuen Termin abzusprechen. Im Ausnahmefall kann eine andere, dem Kind vertraute Person mit einer schriftlichen Vollmacht den Termin wahrnehmen.