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Untersuchungen

Bitte beachten Sie, dass alle Untersuchungen nur mit vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden.

Jugendliche, die eine Berufstätigkeit/Lehrausbildung beginnen, dürfen nur beschäftigt werden, wenn eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.
Diese Untersuchung wird von niedergelassenen Kinderärzt_innen, Hausärzt_innen oder Ärzt_innen des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Voraussetzung ist ein Formular, das Sie im für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt bekommen.

Hinweise: Erst nach Erhalt dieses Formulars, ist es möglich, einen Termin für eine ärztliche Untersuchung zu vereinbaren. Erforderliche Unterlagen:
- o.g. Formulare (Berechtigungsschein und Elternfragebogen)
- Impfausweis

Link zum Jugendarbeitsschutzgesetz

Die Vorsorgeuntersuchungen sind ein wesentlicher Beitrag für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes.
Zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Kinderarzt/Hausarzt beraten wir Sie gerne zu folgenden Themen  

  • Ernährung des Säuglings
  • Pflege, Entwicklung und Entwicklungsförderung
  •  Informationen rund ums Stillen
  • Information und Vermittlung in Bezug auf weitere Hilfsangebote          

Ihr Kind kann in jeder Sprechstunde gewogen und gemessen werden.     

Erforderliche Unterlagen:

  1. Impfausweis
  2. Vorsorgeheft (U-Heft) oder Teilnahmekarte für Vorsorgeuntersuchungen

Ansprechpartnerin
Katja Clemens, Zi. 1.15
0381 381 5342
Fax: 0381 381 5320
E-Mail: katja.clemens@rostock.de

Sprechzeiten:
Dienstag: 13.30 – 18.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Der Kinder- und Jugendarzt ist aufgrund des § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst M-V, verpflichtet, bei Kindern in bestimmten Altersgruppen Untersuchungen durchzuführen.

Nach § 58 des Schulgesetzes für M-V sind die Schüler zur Teilnahme an der Untersuchung verpflichtet.

Alle Schüler werden in der 4. und 8. Klasse im Rahmen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge körperlich untersucht und bezüglich empfehlenswerter Impfungen beraten, um eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen.

Bei Kindern, die Förderzentren besuchen, wird diese Untersuchung alle 1-2 Jahre durchgeführt.

Für die Beurteilung sind neben der Untersuchung des Schülers auch Kenntnisse über bisherige Erkrankungen erforderlich. Die Eltern haben zusätzlich die Möglichkeit auch über aktuelle Probleme zu sprechen.

Der erforderliche Fragebogen wird einige Tage vor der Untersuchung in der Schule an alle Schüler übergeben.
Erforderliche Unterlagen:

  •  o.g. Fragebogen
  •  Impfausweis

Hinweise:

Eltern können an der Untersuchung ihres Kindes in der Schule teilnehmen.

Nach der Untersuchung wird den Schülern eine schriftliche Information über das Ergebnis der Untersuchung für die Eltern mitgegeben.

Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes untersuchen aus dem Ausland kommende Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern in Rostock gemeldet sind.

Neben einer körperlichen Untersuchung werden die durch die STIKO empfohlenen Impfungen durchgeführt bzw. ergänzt.

Für die Beurteilung des gesundheitlichen Zustandes sind Kenntnisse über bisherige Krankheiten, Operationen oder Verletzungen hilfreich.

Im Einzelfall und nach individueller Vereinbarung sind auch Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen möglich, die im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen nach Rostock gekommen sind und zeitnah eine Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule) besuchen sollen.            

Erforderliche Unterlagen:

  •  persönliche Dokumente (Pass o.ä.)
  • Impfausweis
  • Arztbriefe (falls vorhanden)

Beratung zu speziellen Fördermaßnahmen für 3-5-jährige Kinder

(Frühförderung, Integrative Kindertagesstätte)

Wenn Eltern das Gefühl haben, dass die Entwicklung ihres Kindes anders verläuft, als sie es erwartet haben, können sie sich zu einer Beratung und ggf. Untersuchung an den behandelnden Kinder-/ Hausarzt oder an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes wenden.            

Erforderliche Unterlagen:

  • Impfausweis
  • Vorsorgeheft (U-Heft)
  • Befunde des behandelnden Arztes, sofern vorhanden

Sollten Sie bereits einen Antrag für eine besondere Form der Förderung gestellt haben (z.B. Frühförderung, Integration im Kindergarten), erhalten Sie von uns eine schriftliche Einladung zur Untersuchung.