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Amtsärztlicher Dienst

Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes ist es, für Personen über 18 Jahren auf Anordnung von Behörden und Institutionen amtsärztliche Untersuchungen, Begutachtungen und Stellungnahmen entsprechend gesetzlicher Vorschriften durchzuführen.

  • Verbeamtungsuntersuchung
  • Kurnotwendigkeit, Sanatoriums Behandlungen
    • Zur Überprüfung der Notwendigkeit einer Kur-/ Rehamaßnahme sollte im Vorfeld der Beihilfeantrag gestellt sein.
    • Die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung erfolgt in der Regel durch die Beihilfestelle (wenn vorhanden mitbringen)
    • Aktuelle Befunde der behandelnden Fachärzte sind mitzubringen
    • Der vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bogen „Antrag für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen“ ist mitzubringen.
  • Dienstfähigkeitsuntersuchung 
  • Prüfungsunfähigkeit
    • Zur Überprüfung der Prüfungsfähigkeit / Fristverlängerung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Diagnose(n) des behandelnden Arztes vorgelegt werden.
    • Die Arbeitsunfähigkeit muss spätestens am Tag der Prüfung bescheinigt werden.
    • Die telefonische Terminvereinbarung muss direkt nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen.
    • Rückwirkende Atteste können nicht ausgestellt werden.
    • Der Wohnsitz muss in Rostock gemeldet sein.
    • Gebühr: 30€ (außer für SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen)
  • Sportbefreiungen 
    • Zur Ausstellung einer Sportbefreiung benötigen wir einen aktuellen Befund des behandelnden Facharztes.
    • Die notwendige Dauer und die Angabe für welche Sportarten die Sportbefreiung notwendig ist, sollte angegeben werden.
    • Der Wohnsitz muss in Rostock gemeldet sein.
    • Gebühr: 30€ (außer für SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen)
  • Haftfähigkeit
  • Vernehmungsfähigkeit
  • Verhandlungsfähigkeit
  • Abstammungsgutachten
  • Begutachtungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Begutachtungen nach SGB XII
  • Untersuchungen nach §3 Abs. 4 TVöD und §3 Abs. 5 TV-L

Um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie Volljährig sind und sich Ihr Haupt-/ Nebenwohnsitz in Rostock befindet.

Alle Gebühren sind vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Kreditkartenzahlung ist NICHT möglich.

Bei Übernahme der Kosten durch den Auftraggeber, ist diese schriftlich nachzuweisen. Das ist die Voraussetzung für eine Rechnungslegung.
Weitere Fragen können Sie gern per Mail an ga_sozialmedizin@rostock.de richten.

Terminvereinbarungen bitte ausschließich telefonisch unter 0381 381-5360